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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Spielzeugbus

    Fall des Monats: Warten auf den Schulbus – kostenpflichtige Betreuungszeit?

    Foto: Sommaruga Fabio/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen

Die Anzahl der Menschen, die in Thüringen arbeiten wollen, aber ihre Ausbildung nicht in Deutschland gemacht haben, steigt aktuell deutlich an. Für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen sind je nach Beruf und Abschlussart unterschiedliche Einrichtungen zuständig. 

Weil sich in Fragen der Anerkennung von Bildungsabschlüssen Betroffene auch an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden, hat Dr. Kurt Herzberg eine enge Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesnetzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ verabredet. Das Programm kümmert sich direkt vor Ort darum, Zuwandernden und Menschen mit Migrationshintergrund den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Die Beratung des IQ-Netzwerkes umschließt insbesondere auch Hilfen bei der Übersetzung von entsprechenden Dokumenten. Ratsuchende werden zu Antragsstellung, Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen beraten, um eine volle Anerkennung ihrer Abschlüsse zu erreichen.

Für die Anerkennung von Abschlüssen für Akademische Heilberufe und Sozialberufen ist in Thüringen das Landesverwaltungsamt zuständig. Um hier auftretenden Problemen (Beispiele aus dem Jahresbericht 2015, S. 119ff.) effektiv zu begegnen und das Anerkennungsverfahren zu optimieren, hat sich beim Bürgerbeauftragten ein Beirat konstituiert, in dem das Landesverwaltungsamt und das IQ-Netzwerk mitarbeiten.

Ich möchte mehr erfahren.

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ finden Sie unter www.iq-thueringen.de oder www.netzwerk-iq.de

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

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Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten