Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen
Die Anzahl der Menschen, die in Thüringen arbeiten wollen, aber ihre Ausbildung nicht in Deutschland gemacht haben, steigt aktuell deutlich an. Für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen sind je nach Beruf und Abschlussart unterschiedliche Einrichtungen zuständig.
Weil sich in Fragen der Anerkennung von Bildungsabschlüssen Betroffene auch an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden, hat Dr. Kurt Herzberg eine enge Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesnetzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ verabredet. Das Programm kümmert sich direkt vor Ort darum, Zuwandernden und Menschen mit Migrationshintergrund den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Die Beratung des IQ-Netzwerkes umschließt insbesondere auch Hilfen bei der Übersetzung von entsprechenden Dokumenten. Ratsuchende werden zu Antragsstellung, Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen beraten, um eine volle Anerkennung ihrer Abschlüsse zu erreichen.
Für die Anerkennung von Abschlüssen für Akademische Heilberufe und Sozialberufen ist in Thüringen das Landesverwaltungsamt zuständig. Um hier auftretenden Problemen (Beispiele aus dem Jahresbericht 2015, S. 119ff.) effektiv zu begegnen und das Anerkennungsverfahren zu optimieren, hat sich beim Bürgerbeauftragten ein Beirat konstituiert, in dem das Landesverwaltungsamt und das IQ-Netzwerk mitarbeiten.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ finden Sie unter www.iq-thueringen.de oder www.netzwerk-iq.de.