Anregungen zum SGB II
Die Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten hat in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2016 ein gemeinsames Positionspapier mit „Anregungen aus der Beratungspraxis der Bürgerbeauftragten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des SGB II (BR-Drucksache 66/16 v. 5.2.2016)“ verabschiedet.
In der täglichen Arbeit sammeln die Bürgerbeauftragten viele Erfahrungen gerade auch im Bereich der Anwendung des SGB II, in dem u.a. die sogenannten Hartz-IV-Leistungen geregelt sind. Vor diesem Erfahrungshintergrund hat die Arbeitsgemeinschaft in zwölf Regelungsbereichen Probleme aufgezeigt und Lösungsvorschläge gemacht, die bei den Beratungen um die Novellierung des SGB II beachtet werden sollten.
Das betrifft zum Beispiel Änderungsvorschläge bei der Kostenübernahme für die Mittagsverpflegung in Einrichtungen eines freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe. Seit dem 1. Januar 2014 sind Kommunen nicht mehr verpflichtet, Kosten für Mehraufwendungen der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für externe, nicht schulische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen. Eine Kostenübernahme durch die Kommune ist damit eine freiwillige Leistung, erfolgt aber von vielen Städten und Gemeinden in Thüringen aufgrund klammer Haushaltskassen nicht. Diese Situation ist sehr unbefriedigend, weil Eltern faktisch das Angebot der freien Träger nicht mehr wählen können und damit das, ihnen zustehende, so genannte Wunsch- und Wahlrecht nicht mehr ausüben können.
Das Positionspapier mit den Anregungen zum SGB II wurde im März 2016 vom Thüringer Bürgerbeauftragten an die Landesregierung sowie an die Thüringer Bundestagsabgeordneten übermittelt, damit die erarbeiteten Hinweise in den anstehenden Beratungen aufgegriffen werden können.