Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz (ThürBüBG)
Der Bürgerbeauftragte arbeitet auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über den Bürgerbeauftragten (Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz - ThürBüBG -). Dieses Gesetz bestimmt die Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Grenzen des Befassungsrechtes des Bürgerbeauftragten. Es regelt auch dessen Amtsverhältnis.
Bestimmungen über das Verhältnis zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags finden sich sowohl im Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz als auch im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG).
Diese Gesetze wurden vom Thüringer Landtag verabschiedet.