Wie kann ich Ihnen helfen?
Sie haben Probleme mit einer Thüringer Behörde? Fühlen sich von Ämtern missverstanden? Sie können nicht nachvollziehen, was die Behörde von Ihnen möchte? Ich befasse mich mit Ihrem Anliegen und mache mich für eine einvernehmliche Lösung stark.
Als Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen helfe ich Ihnen in allen Fällen, in denen Sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung in Thüringen betroffen sind. Ich schaue genau hin, überprüfe, berate und unterstütze Sie.
Jeder hat das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Meine Hilfe ist kostenfrei.
Ich kann:
- schwierige Sachverhalte wahrnehmen und rechtliche Zusammenhänge erklären,
- die Landesregierung und Behörden des Landes und der Kommunen um Auskunft bitten,
- Ortstermine durchführen,
- Akteneinsicht nehmen und
- individuell auf Ihr Problem eingehen.
Ich kann nicht tätig werden, wenn:
- Ihre Angelegenheit schon vor Gericht war oder ist,
- wegen des Sachverhaltes bereits staatsanwaltschaftlich ermittelt wird,
- das vorgetragene Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren behandelt wurde oder wird,
- Ihr Anliegen zivilrechtlich ist, also z.B. das Miet-, Arbeits-, oder Vertragsrecht betrifft.
Rechtsgrundlagen und Amtsverhältnis
Der Bürgerbeauftragte wird vom Thüringer Landtag gewählt. Er steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land. Das Amt führt er gerecht und unparteiisch. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Rechtsgrundlage ist das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten (Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz - ThürBüBG -). Dieses Gesetz bestimmt die Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Grenzen des Befassungsrechtes des Bürgerbeauftragten. Bestimmungen über das Verhältnis zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags finden sich sowohl im Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz als auch im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG).
Diese Gesetze wurden vom Thüringer Landtag verabschiedet.