Thüringer Bürgerbeauftragter - seit 25 Jahren im Dienst von Bürgern, Parlament und Verwaltung
Am 25. Januar 2001 nahm der erste vom Thüringer Landtag gewählte Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Karsten Wilsdorf, seine Tätigkeit auf. Auf ihn folgten am 22. Juni 2007 Silvia Liebaug und am 21. November 2013 Dr. Kurt Herzberg, der das Amt bis November 2025 innehatte.
Das Amt eines Bürgerbeauftragten wurde in der Bundesrepublik Deutschland erstmals in Rheinland-Pfalz etabliert (1974); das institutionelle Vorbild dieser Einrichtung findet sich in Schweden („riksens ständers justitieombudsman“). In Thüringen fanden die Überlegungen zur Einrichtung der Institution des Bürgerbeauftragten zwar schon während der Verfassungsberatungen zu Beginn der 1990er Jahre Ausdruck in zwei Verfassungsentwürfen, realisierten sich letztlich jedoch erst durch die Verabschiedung des Thüringer Gesetzes über den Bürgerbeauftragten vom 25. Mai 2000.
In der Schlussdebatte zum Gesetzentwurf formulierte der seinerzeitige Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel am 17. Mai 2000 im Thüringer Landtag: „Ich hoffe, dass die Einrichtung sich so bewähren wird, wie sie sich insbesondere in den skandinavischen Ländern seit Jahrzehnten bewährt, aber auch in einigen Ländern der Bundesrepublik, und dass sie bald im Freistaat Thüringen zum Alltag gehört.“
Der Landesgesetzgeber hat dem Thüringer Bürgerbeauftragten fünf zentrale Aufgaben übertragen:
- die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren,
- die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen,
- Bürgeranliegen zu bearbeiten
- im Rahmen dieser Aufgabe insbesondere auf die Beseitigung bekannt gewordener Mängel hinzu-
wirken sowie
- Auskunftsbegehren und Informationsersuchen zu bearbeiten.
Daneben unterstützt der Bürgerbeauftragte den Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben, nimmt an dessen Sitzungen teil und arbeitet eng mit ihm zusammen.
Die Hoffnung, der Dr. Bernhard Vogel vor 25 Jahren Ausdruck verliehen hat, hat sich erfüllt. Die Thüringer Bürgerinnen und Bürger nehmen das Unterstützungsangebot des Bürgerbeauftragten rege an. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2024 kennen ca. 45 % der Thüringer diese wichtige Institution. Der Bürgerbeauftragte und sein Team bearbeiten im Durchschnitt 1100 Bürgeranliegen pro Jahr und sind vor Ort zu Sprechtagen in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Der Bürgerbeauftragte ist Lotse – im Behördendschungel und weist den Weg zu den richtigen Ansprechpartnern, ist Dolmetscher – übersetzt und erläutert unverständliche behördliche Bescheide, ist Mediator – sucht mit den Beteiligten, Bürgern und Behörde, einvernehmliche Lösungen. Und der Bürgerbeauftragte macht gegenüber Ministerien und politisch Verantwortlichen deutlich, wo die Bürgerinnen und Bürger der Schuh drückt.
Mit dem Bürgerbeauftragten verfügt Thüringen über ein wertvolles, stark kommunikativ geprägtes Dienstleistungsangebot im Staat-Bürger-Verhältnis. Seit 25 Jahren im Dienst von Bürgern, Parlament und Verwaltung!
Pressemitteilung vom 22.01.2026





