Amt beseitigt Schäden im Asphalt
Wenn Straßen saniert werden, stellt dies im Allgemeinen eine Verbesserung für Nutzer, aber auch Anwohner dar. Nicht so im Fall einer Bürgerin, die nach der Sanierung der Bundesstraße, die direkt vor ihrem Wohnhaus verlief, nachts nicht mehr schlafen konnte. Auf Höhe ihres Hauses befand sich nämlich nach der Sanierung plötzlich ein deutlicher Absatz auf der Fahrbahn, der über die gesamte Straßenbreite verlief. Die Fahrzeuge, die über diese Straße und zwangsläufig auch über den Absatz fuhren, verursachten nun dauerhaft erhebliche Lärmbelästigungen. Damit wollte die Bürgerin nicht leben und wandte sich hilfesuchend an den Bürgerbeauftragten.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Auf Hinweis des Bürgerbeauftragten prüfte das zuständige Regionalreferat des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr den vorgetragenen Sachverhalt und stellte nach einem Vor-Ort-Termin fest, dass tatsächlich Geräusche auftreten, wenn insbesondere Lkw diesen Bereich passieren und dass an dieser Stelle kein homogener Asphaltbelag gegeben war. Im Übergangsbereich zwischen der neuen, sanierten Fahrbahn und dem vorhandenen Asphalt waren vielmehr Spurrinnen vorhanden, wodurch ein leichter Absatz entstanden war, der die Geräusche bei der Überfahrt erzeugte.
Das Landesamt beschloss daher, sehr zur Freude der Bürgerin, diesen Bereich kurzfristig durch eine Firma sanieren zu lassen, und benannte hierfür auch bereits ein konkretes Datum. Mit dieser Mitteilung sehr zufrieden, war die Bürgerin dankbar für die umgehende Beseitigung der störenden Geräuschquelle.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.