Ein Vororttermin des Bürgerbeauftragten klärte jahrelangen Hader wegen Grenzüberbau
Sehr beunruhigt und zugleich verunsichert wandte sich eine betagte Bürgerin an den Bürgerbeauftragten und wollte nun „endlich Ruhe in die Sache bringen.“
Die Bürgerin wohnt auf dem von ihren Urgroßeltern erworbenen Grundstück, auf dem diese 1920 eine Scheune errichtet hatten. Beim Bau der Scheune und dem später folgenden Umbau zu einem Wohnhaus sei es zu einem Grenzüberbau auf Gemeindeland gekommen. Dieser Grenzüberbau sei jedoch seit der in diesem Zusammenhang durchgeführten Vermessung im Jahr 1967 der Gemeinde bekannt und geduldet. Trotzdem bemühte sich die Bürgerin seit 1994 um die Eintragung eines Überbaurechts für die Überbauung – jedoch ohne Erfolg. Deshalb bat sie den Bürgerbeauftragten, sie in ihrem Anliegen zu unterstützen.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Der Bürgerbeauftragte sprach mit dem zuständigen Bau- und Liegenschaftsamt der Verwaltungsgemeinschaft. Im Ergebnis stellte sich die Situation so dar, dass die Behörde die Eintragung eines Überbaurechts zwar ablehnte, jedoch im Sinne der Bürgerin an einer dauerhaften, rechtssicheren Lösung interessiert war. Diese bestand in der Vermessung des in Anspruch genommenen Bereiches und Kauf desselben durch die Bürgerin.
Um der Bürgerin diese Lösung zu erläutern und ihr die Verunsicherung zu nehmen, lud der Bürgerbeauftragte die zuständige Mitarbeiterin des Bau- und Liegenschaftsamtes und die Bürgerin zu einem gemeinsamen Termin vor Ort ein. Hier konnte der Bürgerin die Sach- und Rechtslage sowie die von der Behörde vorgeschlagene Lösung erläutert werden. Im Ergebnis dessen erklärte sich die Bürgerin mit dem Vorschlag der Behörde einverstanden. Die Mitarbeiterin des Bau- und Liegenschaftsamtes sicherte zu, zügig ein Vermessungsangebot einzuholen und dieses an die Bürgerin weiterzuleiten, um in der Folge den Kauf abwickeln zu können.
Die Bürgerin bedankte sich beim Bürgerbeauftragten für dessen Vermittlung und teilte mit, dass sie sich seit 1994 zum ersten Mal mit ihrem Anliegen ernst genommen gefühlt habe. Der Fall ist wieder ein Beispiel dafür, dass und wie zwei Beteiligte trotz eigentlich nicht vorhandener Stolpersteine dennoch oft nicht zueinander finden und hierzu eines Dritten bedürfen.
(Stand: Dezember 2016)