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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Wohnungswechsel einer Bürgerin wird zum Spießrutenlauf beim Jobcenter

Wenn Empfänger von ➤ Sozialleistungen die Absicht haben, umzuziehen, muss das ➤ Jobcenter einem Umzug zustimmen und den neuen Mietvertrag genehmigen. Wenn Bürger und Amt hier nicht gut miteinander kooperieren, kann es zu Problemen und Missverständnissen kommen. So geschehen in einem Fall, bei dem sich eine Bürgerin an den Bürgerbeauftragten wandte und zwar aufgrund des schlechten Zustands ihrer Wohnung. Sie habe nach einer anderen gesucht, auch in anderen Landkreisen. Das Jobcenter habe sie ihrer Meinung nach bei ihrer Wohnungssuche aber nicht hinreichend unterstützt und keine Ansprechpartner in den Jobcentern der anderen Landkreise benannt. Hinzu kam, dass der Bürgerin vom Jobcenter die Regelleistungen gekürzt worden waren und dies – wie die Bürgerin meinte – ohne nähere Begründung. Die Bürgerin hatte schließlich eine neue Wohnung in einem anderen Landkreis gefunden. Noch vor dem Umzug habe ihr das Jobcenter mitgeteilt, dass sie ab einem bestimmten Zeitraum beim Jobcenter abgemeldet und nun das Jobcenter in ihrem neuen Wohnort zuständig sei. Nun wisse sie nicht, an wen sie sich dort wenden müsse.

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Lösungsansatz und Ergebnis

Auf Nachfrage des Bürgerbeauftragten zum Sachstand des Umzuges und der Bewilligung von Regelleistungen bekräftigte das Jobcenter zunächst, dass man sich um Beratung und Unterstützung der Bürgerin bemüht habe, diese Hilfe aber oftmals seitens der Bürgerin abgelehnt worden sei. Im weiteren Verlauf erläuterte die Bearbeiterin, dass der neue Mietvertrag dem Jobcenter bereits vorläge und die Bürgerin sich diesen auch abholen könne. Die Bearbeiterin machte ebenfalls deutlich, dass das Jobcenter ihr einen Ansprechpartner in dem nun zuständigen Jobcenter am neuen Wohnort benennen würde. Das dortige Jobcenter sei auch für die Berechnung ihrer Regelleistungen zuständig. Diese Informationen leitete der Bürgerbeauftragte an die Bürgerin weiter.

Im Verlauf der Anliegenbearbeitung kam es nun dazu, dass die Bürgerin, um die Kosten für den Umzug stemmen zu können, insgesamt vier Anträge auf Darlehen bei ihrem Jobcenter an ihrem neuen Wohnort einreichte. Da es aber bei der Gewährung dieser Darlehen Schwierigkeiten zwischen dem „neuen“ und dem „alten“ Jobcenter gab und der aus den Anträgen resultierende Ablehnungsbescheid des „alten“ Jobcenters lange Zeit auf sich warten ließ, zog die Bürgerin entnervt alle Darlehensanträge zurück. Allerdings konnte sie dies nur infolge der Übernahme der Umzugskosten durch eine soziale Einrichtung, die die Bürgerin bereits über längere Zeit betreute.

Der Bürgerbeauftragte erreichte durch seine Nachfrage im Jobcenter Klarheit für die Bürgerin. Es zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Amt und Bürger miteinander kooperieren. Dafür notwendig ist eine Kommunikation auf Augenhöhe mit dem Bürger, damit dieser die Verwaltungsabläufe versteht. Geschieht dies nicht, führt das Handeln der Behörde oftmals zu Unzufriedenheit und Verdrossenheit des Bürgers gegenüber den Verwaltungen. Umgekehrt dürfen Behörden zurecht die notwendige Mitwirkung und Kooperationsbereitschaft seitens der Bürger erwarten.

(Stand: April 2015)

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