Wo bleibt nur mein Bewilligungsbescheid?
Mit einem Brief wandte sich eine Bürgerin verzweifelt an den Bürgerbeauftragten und bat um dessen Hilfe. Ihre Tochter erwarte im April ein Kind und bis heute habe sie keinen Bescheid vom ➤ Jobcenter zu ihrem Antrag auf Babyerstausstattung erhalten.
Der Bürgerbeauftragte kontaktierte das zuständige Jobcenter und fragte zunächst nach dem Sachstand bezüglich des Antrags auf Babyerstausstattung. Das Jobcenter bestätigte, dass der Bewilligungsbescheid bereits an die Bürgerin versendet und das Geld angewiesen wurde. Diese Auskunft leitete der Bürgerbeauftragte an die Bürgerin weiter. Er empfahl ihr ebenso, sich an die ortsansässige Schwangerschaftsberatung zu wenden, um dort weitere Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
Die Nachfrage des Bürgerbeauftragten beim zuständigen Jobcenter brachte für die Bürgerin nun Klarheit in ihrem Sachverhalt. Oftmals kann eine Nachfrage des Bürgerbeauftragten den Vorgang beschleunigen. Auch die Empfehlung des Bürgerbeauftragten an die Bürgerin, die Beratungsstelle für Schwangere aufzusuchen, war für die Bürgerin hilfreich. Der Bürgerbeauftragte half hier im Sinne seiner Lotsenfunktion.
(Stand: September 2015)