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Erschwerter Zugang zur Verwaltung

Hindernisse auf dem Weg – die gibt es manchmal auch beim Behördengang. Konkret: Ein Bürger mit einer schweren Gehbehinderung bat den Bürgerbeauftragten um Unterstützung bei der Beantragung eines neuen Personalausweises. Die Gültigkeit seines alten Ausweises war abgelaufen und es war notwendig, für die Beantragung des neuen zum Sitz der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft zu gelangen. 

Aufgrund seiner Behinderung war der Bürger auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen. Diesen konnte er jedoch nicht mit dem eigenen Auto transportieren und wollte daher die Bahn nutzen. Hierbei zeigte sich aber, dass der Bahnhof am Ort der Verwaltungsgemeinschaft nicht barrierefrei war. Der Mann konnte zwar dorthin fahren – mit dem Rollstuhl kam er aber praktisch nicht vom Bahnsteig weg und konnte somit auch nicht das Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft erreichen. Mit dem Auto wäre er zwar zur Verwaltungsgemeinschaft gekommen, aber ohne Rollstuhl nicht ins Gebäude hinein. Entnervt und entmutigt bat er den Bürgerbeauftragten um Prüfung, ob der Ausweis auch auf anderem Wege zu erlangen sein könnte.

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Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte informierte den Bürger darüber, dass der Personalausweis grundsätzlich im Bürgeramt am Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen am Hauptwohnsitz beantragt werden muss. Dabei ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich, denn es müssen u.a. auch die Fingerabdrücke eingescannt werden.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes besteht aber auch die Möglichkeit, den Personalausweis in jedem anderen Bürgeramt zu beantragen. Dabei fällt allerdings ein sog. Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, dass die Kosten für den neuen Personalausweis höher sind.

Für den Bürger bestand somit theoretisch die Möglichkeit, auch in einem anderen, mit der Bahn barrierefrei erreichbaren Bürgeramt seinen Personalausweis zu beantragen. Diese, für den Bürger jedoch mit einem deutlich längeren Anfahrtsweg verbundene Lösung, die darüber hinaus auch noch mit höheren Kosten verbunden war, fand der Bürger jedoch nicht akzeptabel.

Zum Zweck einer schnellen und unkomplizierten Lösungsfindung nahm der Bürgerbeauftragte daher telefonisch Kontakt mit der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft auf. Im Ergebnis konnte dem Bürger vor Ort in der Verwaltungsgemeinschaft ein Rollstuhl zur Verfügung gestellt werden. So konnte die Ehefrau des Bürgers diesen mit dem Auto bis vor die Tür des Verwaltungsgebäudes fahren und durch den bereit gestellten Rollstuhl war es ihm dann auch möglich, in das Gebäude zu gelangen und den Personalausweis zu beantragen. Schlussendlich ermöglicht wurde dies durch die sehr hilfsbereiten und lösungsorientierten Mitarbeiterinnen in der Verwaltungsgemeinschaft, welche angesichts des nachvollziehbaren Problems des Bürgers den Rollstuhl mit einigem Aufwand beschafft hatten.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2022