Zum Hauptinhalt springen
print-header
  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
zurück zur Auswahl

Antrag auf Leistungen gestellt – Jobcenter antwortet nicht

Wiederholt hatten sich Bürger an den Bürgerbeauftragten gewandt und um Vermittlung und Hilfe gegenüber ihren jeweils zuständigen Jobcentern gebeten. So hatte ein Bürger per E-Mail formlos die Weiterbewilligung von Jobcenterleistungen beantragt, aber hierauf keine Rückmeldung vom Amt erhalten. Auch wiederholte Nachfragen per E-Mail brachten ihm keine Klarheit, so dass dann bereits mehrere Monate ohne Leistungsbezug vergangen waren, als er sich an den Bürgerbeauftragten wandte.

Ein weiterer Bürger, der ebenfalls einen Antrag auf Weiterbewilligung seiner Jobcenterleistungen stellen wollte, hatte dies mit Hilfe des E-Service beim zuständigen Amt auch versucht zu erledigen.  Leider scheiterte er aber wiederholt an der Technik bzw. den technischen Voraussetzungen. Schlussendlich schickte auch er seinen Antrag per E-Mail. Aber auch diese Mails schienen das Jobcenter nicht zu erreichen, weshalb der Bürger den Bürgerbeauftragten ebenfalls um Unterstützung bat.

Wiederholt hatten sich Bürger an den Bürgerbeauftragten gewandt und um Vermittlung und Hilfe gegenüber ihren jeweils zuständigen Jobcentern gebeten. So hatte ein Bürger per E-Mail formlos die Weiterbewilligung von Jobcenterleistungen beantragt, aber hierauf keine Rückmeldung vom Amt erhalten. Auch wiederholte Nachfragen per E-Mail brachten ihm keine Klarheit, so dass dann bereits mehrere Monate ohne Leistungsbezug vergangen waren, als er sich an den Bürgerbeauftragten wandte.

Ein weiterer Bürger, der ebenfalls einen Antrag auf Weiterbewilligung seiner Jobcenterleistungen stellen wollte, hatte dies mit Hilfe des E-Service beim zuständigen Amt auch versucht zu erledigen.  Leider scheiterte er aber wiederholt an der Technik bzw. den technischen Voraussetzungen. Schlussendlich schickte auch er seinen Antrag per E-Mail. Aber auch diese Mails schienen das Jobcenter nicht zu erreichen, weshalb der Bürger den Bürgerbeauftragten ebenfalls um Unterstützung bat.

Lösungsansatz und Ergebnis

Im ersten Fall prüfte das Jobcenter auf Nachfrage des Bürgerbeauftragten den Posteingang, konnte jedoch keine E-Mails des Bürgers finden. Erst nach längerer Recherche stellte sich heraus, dass der Bürger tatsächlich E-Mails gesendet hatte. Diese waren auch an das Jobcenter adressiert gewesen, allerdings hatte sich in die Adresse ein zusätzlicher Buchstabe eingeschlichen, was dazu führte, dass das Jobcenter die E-Mails des Bürgers tatsächlich nicht erhalten hatte. Auf Vermittlung des Bürgerbeauftragten, der dem Jobcenter die gesendeten E-Mails vorlegte, erhielt der Bürger am Ende aber seine beantragten Leistungen.

Auch im zweiten Fall halfen dem Bürger die vorgelegten Sendenachweise, seine beantragten Leistungen doch noch zu erhalten.

Wer online Anträge beim Jobcenter stellen möchte, muss hierfür zunächst beim Jobcenter die entsprechenden Zugangsdaten anfordern. Mit diesen können Anträge auf Jobcenterleistungen dann auch online unter www.jobcenter.de gestellt werden.

Wie online z.B. ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden kann, erfahren Sie in folgendem Informationsvideo des Jobcenters: https://www.youtube.com/watch?v=GH4Q-B6td6E.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2021

 

 

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten