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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Bürgerbeauftragter verhilft zu schneller Nachzahlung durch das Jobcenter

Eine Bürgerin wandte sich mit der dringenden Bitte um Unterstützung an den Bürgerbeauftragten. „Wir sind eine 4-köpfige Familie, mein Mann arbeitet und wir beziehen aufstockend Hartz 4. Im Moment bekommt mein Mann Wintergeld. Das bedeutet, dass er um die 900 € monatlich erhält, die ARGE geht aber von einem monatlichen Einkommen von 1440 € aus. (…)“, schilderte die Bürgerin. Da dieses aufgrund des Saison-Kurzarbeitergeldes geringere Einkommen bei der Berechnung der SGB II-Leistungen nicht berücksichtigt wurde, standen der Familie im Ergebnis monatlich rund 500 € weniger für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung, was diese in eine schwierige finanzielle Situation brachte.

Die Bürgerin hatte daher Widerspruch gegen die Berechnung der Aufstockungsleistungen eingelegt und auch bereits selbst Kontakt mit dem Jobcenter aufgenommen. Dies führte aber zum Bedauern der Familie nicht zu einer schnelleren Bearbeitung der Angelegenheit. Der Bürgerin war auf ihre telefonische Nachfrage vielmehr mitgeteilt worden, dass sie mit einer Dauer der Widerspruchsbearbeitung von bis zu drei Monaten rechnen müsse und eine Berichtigung ihrer vorläufigen Leistungen bzw. eine etwaige Nachzahlung erst am Ende des sechsmonatigen Bewilligungszeitraums erfolgen würde.

Verärgert über diese Aussage und verzweifelt, da die Bürgerin nun nicht wusste, wie sie ihre Rechnungen bis dahin bezahlen sollte, wandte sie sich an den Bürgerbeauftragten und bat um Unterstützung.

Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte prüfte die Rechtslage und wandte sich umgehend an das zuständige Jobcenter.

Im Rahmen der Prüfung von Ansprüchen auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist unter anderem das Einkommen der Leistungsberechtigten anzurechnen. Sofern die zu ermittelnden Tatsachen für eine Bewilligung endgültig feststehen, erfolgt eine Entscheidung mit dem Erlass eines endgültigen Bewilligungsbescheides.

Dies ist bei schwankendem Einkommen nicht immer abschließend möglich, sodass hier regelmäßig ein vorläufiger Bewilligungsbescheid (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i. V. m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III) ergeht, bei dem ein Durchschnittseinkommen angesetzt wird. In diesen Fällen erfolgt dann in der Regel erst nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes eine abschließende Berechnung auf Grundlage der maßgeblichen monatlichen Entgeltabrechnungen.

Diese der Verwaltungsvereinfachung dienende Berechnungsweise führte im vorliegenden Fall aber zu einem aus Sicht des Bürgerbeauftragten nicht zumutbaren Ergebnis. Denn hierdurch entstand aufgrund der sehr hohen Schwankung im Einkommen durch die saisonbedingte Kurzarbeit eine für die Familie nicht verkraftbare finanzielle Lücke.

Auf dieser Grundlage wies der Bürgerbeauftragte das Jobcenter auf den dringenden Handlungsbedarf hin.

Das Jobcenter reagierte umgehend, sodass der Bürgerin bereits nach wenigen Tagen mitgeteilt werden konnte, dass ihrem Widerspruch abgeholfen und entsprechende Nachzahlungen veranlasst wurden. Zudem wurde künftig ein – dem Kurzarbeitergeld angepasstes – niedriges Einkommen des Mannes bei der Leistungsberechnung zugrunde gelegt, um eine weitere Unterdeckung aufgrund der Schwankungen beim Einkommen der Familie zu vermeiden.

„Ich bedanke mich auch im Namen meiner Familie für Ihre schnelle und tolle Hilfe. Ich habe eine Nachzahlung erhalten und dem Widerspruch wurde auch stattgegeben und das Schönste ist, dass ab sofort nicht mehr 1400 € angerechnet werden, sondern nur reelle 1000 €. Somit können wir ab sofort wieder normal leben, ohne dass jeden Monat so viel Geld fehlt. Also vielen Dank (…)“, schrieb die Frau dem Bürgerbeauftragten.

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