Zum Hauptinhalt springen
print-header
  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
zurück zur Auswahl

Bürgerbeauftragter als Lotse - lange Verfahrensdauer ist Fall für den Petitionsausschuss

Eine verworrene Aktenlage, abschlägige Bescheide, laufende Gerichtsverfahren, strittige Zuständigkeiten und verzweifelte Bürger – keine Seltenheit für das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten. Dann gilt es zunächst, die komplizierte Gemengelage aufzulösen und zu schauen, wo und wie Hilfe geleistet werden kann.

Bei einem Bürger, der eine ganze Reihe Unterlagen mitgebracht hatte, konnte der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, das Akten-Dickicht nur schrittweise lichten. Der Betroffene hatte zunächst befristet Erwerbsminderungsrente erhalten, wurde jedoch von der Rentenversicherung aufgefordert, eine Reha-Maßnahme zu beginnen, um seine Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Doch die gleiche Rentenversicherung, die ihn dazu aufgefordert hatte, lehnte die Kostenübernahme für eine Reha ab – zuständig sei die Krankenkasse. Doch auch die Krankenkasse lehnte ab, mit der Begründung, der Mann sei nicht krank, sondern erwerbsgemindert und damit sei wiederum die Rentenversicherung zuständig. Es folgten ein Vergleichsurteil des Sozialgerichts, die Kostenübernahmezusage für die Reha-Maßnahme und ein Betroffener, der die Reha aufgrund erneuter schwerer Krankheit zunächst nicht antreten konnte. Da er die Reha nicht antrat, wurde ihm mangelnde Mitwirkung unterstellt und damit wiederum weitere Leistungen versagt. Nach einer weiteren Gerichtsbefassung und der daraufhin zunächst erfolgreich abgeschlossenen Reha-Maßnahme erfolgte wiederum: nichts. Keine Entscheidung, ob, woher oder gar wieviel finanzielle Unterstützung gewährt werden könne.

Lösungsansatz und Ergebnis

„Wenn es nicht so zynisch wäre, müsste ich sagen, dass diese Situation ein Klassiker ist“ so der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg. „Krankenkasse und Rentenversicherung schieben sich die Akten hin und her, jeder wähnt den anderen als zuständig und auf der Strecke bleibt der Mensch, der solange weder Krankengeld noch Erwerbsminderungsrente bekommt.“ Diese Situation sei für die Betroffenen sehr belastend, zu den gesundheitlichen Problemen kämen nun noch die finanziellen Sorgen und häufig das Gefühl hinzu, nicht mehr zu verstehen, was und wie die Ämter entscheiden.

Den ganzen Fall, der sich seit 2018 durch die administrative und juristische Verwaltung zieht, konnte der Bürgerbeauftragte jedoch nicht lösen, weil er aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht tätig werden darf, wenn eine Angelegenheit bereits vor Gericht ist. Die Unabhängigkeit der Richter ist in Deutschland ein unantastbares Gut, jegliche Einflussnahme durch Dritte, wie zum Beispiel den Bürgerbeauftragten, muss im laufenden Gerichtsverfahren unterbleiben.

Der Bürger hatte sich aber auch über die lange Verfahrensdauer vor dem Sozialgericht beschwert, nach seiner Meinung lag dies an mangelnder Arbeitsorganisation innerhalb des Gerichts. Der Bürgerbeauftragte leitete diese Beschwerden an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtags weiter, der für diese Fälle zuständig ist.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten