Lange Verfahrensdauer bei der Bewilligung von BAföG-Leistungen
Um ein Studium an einer Hochschule oder Universität aufnehmen zu können, ist ein Teil der Studierenden auf den Erhalt von BAföG-Leistungen angewiesen. In Thüringen ist das Studierendenwerk für die Bewilligung dieser Leistung zuständig. Viele Studierende mussten sich im Berichtsjahr leider auf lange Warte- bzw. Bearbeitungszeiten bei der Prüfung ihrer Anträge einstellen. Einige suchten deshalb die Unterstützung des Bürgerbeauftragten.
So wandte sich ein junger Mann, der an der IU Internationale Hochschule in Erfurt studierte, in seiner Verzweiflung an den Bürgerbeauftragten. Sein Antrag war ein Jahr nach Antragstellung immer noch nicht abschließend bearbeitet worden. Ein anderer, dessen Antragstellung auch bereits mehr als ein halbes Jahr zurücklag, beklagte die späte Anforderung fehlender Unterlagen und fragte frustriert: „Wie kann es sein, dass dem Bearbeiter im Studierendenwerk erst ein halbes Jahr nach Antragstellung auffällt, dass noch Unterlagen fehlen?“ Manche Studierende schilderten dem Bürgerbeauftragten ausführlich ihre besonders prekäre Situation, da ohne BAföG-Leistungen ihr Lebensunterhalt nicht gesichert war. Hier traf es besonders Studierende mit Kindern sehr hart.
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Lösungsansatz und Ergebnis:
Der Bürgerbeauftragte nahm zunächst in jedem einzelnen Anliegen Kontakt mit dem Studierendenwerk Thüringen auf, welches als Amt für Ausbildungsförderung der verantwortliche Ansprechpartner für die Studierenden der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Thüringen ist. Vielfach gelang es ihm eine schnelle Klärung herbeizuführen. Allerdings wurden hierbei für den Bürgerbeauftragten auch strukturelle Probleme bei der Bearbeitung der Anträge erkennbar, so dass er sich, um eine Verbesserung zu erzielen, mit der Schilderung einzelner Anliegen an das zuständige Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wandte. Dieses regte eine interne Prüfung der Verfahrensabläufe im Studierendenwerk an und begleitete diese auch. Dabei konnten einige Prozesse optimiert werden. So wurde zum Beispiel die Praxis, einen Antrag erst dann auf seine Vollständigkeit zu prüfen, wenn er dann bearbeitet werden soll, verändert, so dass nunmehr das Fehlen von Unterlagen deutlich früher erkannt werden müsste. Dem Bürgerbeauftragten bleibt zu hoffen, dass dies auch schnelle Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit der BAföG-Anträge hat.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine detaillierte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 2024