Trotz gerichtlicher Einigung – Rentenversicherung übernimmt Kosten nicht
Ein Bürger, der bereits mehrere Jahre aus medizinischen Gründen orthopädische Einlagen in seinen Arbeitsschuhen trug, hatte 2020 bei der Rentenversicherung einen Antrag auf eine Folgeverordnung gestellt. Zunächst hatte die Rentenversicherung diesen Antrag abgelehnt und auch das Widerspruchsverfahren verlief für den Bürger negativ. Erst im Klageverfahren vor dem Sozialgericht kam es dann zu einer Einigung und die Rentenversicherung sicherte im Oktober 2022 zu, die Einlagen nunmehr zu bezahlen und kündigte den Erlass eines entsprechenden Bescheids an. Doch leider passierte danach wieder monatelang nichts. Auch auf die Nachfrage des vom Bürger beauftragten Rechtsanwaltes zu Beginn des Jahres 2023 und dann erneut im März gab es seitens der Rentenversicherung keine Reaktion!
Der Bürger, der aufgrund der nun schon lange nicht mehr passgerechten alten Einlagen über dauerhafte Fußschmerzen klagte, bat deshalb den Bürgerbeauftragten dringend um Unterstützung.
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Lösungsansatz und Ergebnis:
Der Bürgerbeauftragte wandte sich unverzüglich an die Rentenversicherung und bat diese um Prüfung des Sachverhaltes. Die Rentenversicherung bestätigte das Vorbringen des Bürgers und räumte gleichzeitig ein, erst auf die Nachfrage des Bürgerbeauftragten die Angelegenheit weiter bearbeitet zu haben. Der fehlende Bescheid, mit dem die zugesagten Kosten für die begehrten Einlagen als Folgeverordnung bewilligt wurden, ging dem Bürger hierauf unmittelbar zu. Die Rentenversicherung bedauerte die verzögerte Bearbeitung und bat den Bürger ausdrücklich um Entschuldigung.
Dieser bedankte sich herzlich für die erfolgreiche Unterstützung durch den Bürgerbeauftragten.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: Juni 2023