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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
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Abmeldung vom Rundfunkbeitrag

2014 und 2015 gingen eine Vielzahl von Anliegen beim Thüringer Bürgerbeauftragten ein, die sich um den
➤ Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und DeutschlandRadio drehten.

Im vorliegenden Fall bat eine Bürgerin den Bürgerbeauftragten, mit dem ➤ Beitragsservice zu klären, ob für ihre rückwirkende Abmeldung eine Kulanzregelung zu finden sein könne. Die Bürgerin lebte übergangsweise für fünf Monate im Haushalt ihres Vaters. Für diese Wohnung zahlte der Vater aber bereits der Rundfunkbeitrag. Die Bürgerin hatte allerdings versäumt, ihren Wohnortwechsel zeitnah beim Beitragsservice anzugeben, so dass dieser nun für genau diesen Zeitraum den Rundfunkbeitrag für ihre alte Wohnung einforderte, obwohl dort bereits ein Nachmieter wohnte.

Der Bürgerbeauftragte teilte den Sachverhalt dem Beitragsservice mit. Dieser zeigte sich kompromissbereit: Könne die Bürgerin einen aktuellen amtlichen Meldenachweis über den Wohnaufenthalt im besagten Zeitraum vorweisen, werde der Beitragsservice das Beitragskonto der Bürgerin für die Dauer des Aufenthalts bei ihrem Vater abmelden. Die Bürgerin reichte den entsprechenden Nachweis beim Beitragsservice ein, das Konto wurde abgemeldet. „Ohne Sie wäre das sicherlich nicht möglich gewesen“, bedankte sich die Bürgerin beim Bürgerbeauftragten. Ihrem Anliegen konnte damit vollumfänglich abgeholfen werden.

(Stand: August 2015)

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Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

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