Wenn Touristen ein „dringendes Bedürfnis“ haben
Wie Touristen eine Stadt erleben, die sie besuchen, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie sie Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit und Komfort in der jeweiligen Stadt empfinden. Ein wesentlicher Bestandteil dessen ist auch das Vorhandensein öffentlicher Toiletten.
Dies problematisierte ein Bürger gegenüber dem Bürgerbeauftragten und bemängelte die Schließung öffentlicher Toiletten in einer großen kreisfreien Stadt Thüringens. Da in dieser Stadt zudem ein innerstädtisches, über mehrere Wochen andauerndes Großereignis bevorstand, war ihm daran gelegen, im Vorfeld dessen auf diesen Missstand hinzuweisen und eine Verbesserung anzuregen.
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Lösungsansatz und Ergebnis:
Der Bürgerbeauftragte konnte die Sicht des Bürgers sehr gut nachvollziehen, musste aber auf Folgendes hinweisen:
Bei dem, für was eine Kommune alles zuständig ist bzw. was sie alles zu erledigen hat, werden zwei große Bereiche unterschieden: die sog. übertragenen Aufgaben und die eigenen Aufgaben. Die übertragenen Aufgaben sind diejenigen, zu deren Erledigung die Gemeinde verpflichtet ist, weil sie ihr von Bund oder Land übertragen werden. Bei diesen Aufgaben wird der Gemeinde auch vorgegeben, wie sie diese Aufgaben zu erledigen hat. Demgegenüber geht es um die eigenen Aufgaben bzw. den „eigenen Wirkungskreis“ der Gemeinde, wenn sie die Art und Weise der Erfüllung der Aufgaben selbst bestimmen kann. Die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises untergliedern sich – wie auch die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises – nochmals nach Pflichtaufgaben und sogenannten „freiwilligen Aufgaben“.
Zu diesen freiwilligen Aufgaben zählen diejenigen Dinge, die für Einwohner und Besucher Lebensqualität schaffen und eine Kommune attraktiv machen: Sportplätze, Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Freizeitangebote, Parks, Grünflächen, Theater und vieles mehr. Gleichfalls hierher gehören öffentliche Toiletten.
Problem dabei: Mit den ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln muss die Gemeinde zuerst die Pflichtaufgaben erledigen. Deshalb wird es, je weniger Geld da ist, für die freiwilligen Aufgaben „eng“ und der Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum der Gemeinde schwindet. Leider ist die finanzielle Lage der Kommunen schlecht und die Ausstattung mit verfügbaren Finanzmitteln reicht seit langem schon nicht mehr aus, um allen Bedürfnissen und sachlichen Notwendigkeiten in vollem Umfang befriedigend gerecht werden zu können. Kommunale Maßnahmen stehen daher bereits seit einiger Zeit unter dem Vorbehalt des finanziell Machbaren und es liegt in der Zuständigkeit des kommunalen Entscheidungsgremiums (Gemeinde- bzw. Stadtrat), hier die Prioritäten festzulegen und zu entscheiden, für was wieviel Geld ausgegeben werden soll.
Im konkreten Fall hatte sich der Stadtrat der betreffenden Stadt bereits mehrfach – kontrovers - mit dem Thema der Vorhaltung öffentlicher Toiletten im Stadtgebiet beschäftigt. Auf diese Diskussionen und die dabei ausgetauschten Argumente wies der Bürgerbeauftragte den Bürger deshalb hin. Da die Stadt seither keine Möglichkeit gesehen hatte, den Betrieb der Toiletten fortzusetzen, mussten diese leider auch weiter geschlossen bleiben. Und da der Bereich der freiwilligen kommunalen Aufgaben betroffen war, war es dem Bürgerbeauftragten auch nicht möglich, auf eine Änderung dieser Entscheidung hinzuwirken. Dem Bürger wurde daher empfohlen, den Kontakt zu den im Stadtrat vertretenen Fraktionen/Gruppierungen bzw. deren Mitgliedern suchen und diesen seine Auffassung zu der Thematik kundzutun.