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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
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Liebe über Kontinente – mit Happy End

Ein zu Herzen gehender Fall beschäftigte den Bürgerbeauftragten während der weltweiten Corona-Pandemie. Die Liebe eines Thüringers zu einer Australierin sollte nicht länger über Kontinente getrennt sein: Als gemeinsamer Lebensmittelpunkt war Thüringen ausgewählt, die Hochzeit für den Sommer in Deutschland geplant und auch Nachwuchs war schon unterwegs. Die Auserwählte, bereits im 5. Monat schwanger, steckte mitten in den Vorbereitungen für die Auswanderung zu ihrem Liebsten nach Thüringen, als die Grenzen wegen des Covid 19 Virus geschlossen wurden.

Für die kleine Familie in spe bedeutete dies nicht nur eine enorme emotionale Belastung. Statt der geplanten ehelichen Geburt in Deutschland hätte eine uneheliche Geburt in Australien auch weitreichende formale Auswirkungen – angefangen von der Staatsbürgerschaft bis zur Vaterschaftsanerkennung.

Viel wichtiger aber war natürlich, dass der werdende Vater seine Verlobte während der Schwangerschaft unterstützen und ihr bei der Geburt beistehen wollte. Besonderen Zeitdruck machte der Umstand, dass ab der 28. Schwangerschaftswoche ein Flug nur noch mit ärztlichem Attest möglich ist – schließlich birgt ein Langstreckenflug um den halben Globus für Mutter und Ungeborenes ein erhebliches Risiko.

Die australische Grenzbehörde hatte dies als einen dringlichen Ausnahmefall eingestuft und die nötige Ausreisegenehmigung erteilt. Die Deutsche Bundespolizei hingegen hielt diese Argumente nicht für zwingend. Als familiäre Gründe galten zu diesem Zeitpunkt u.a. nur der Nachzug zum in Deutschland lebenden Ehegatten, nicht jedoch zum Zweck der Eheschließung im Bundesgebiet. Auch dass Australien kein Corona-Risiko-Gebiet war, konnte die Beamten der Bundespolizei nicht davon überzeugen, eine Ausnahme vor der Einreisebeschränkung zu bescheinigen.

In seiner Verzweiflung wendete sich der Thüringer an den Bürgerbeauftragten und bat um Vermittlung und Hilfe.

Lösungsansatz und Ergebnis:

Dieses Mal blieb der Bürgerbeauftragte mit seiner Anfrage nicht in Thüringen, sondern schrieb gleich an den Bundesinnenminister, Horst Seehofer, persönlich. Freundlich, detailliert, aber bestimmt bewertete man dort den besagten Fall – aber dennoch ablehnend. Allerdings wurde eine Neubewertung der Situation mit Blick auf das Auslaufen der gesetzlichen Bestimmungen in Aussicht gestellt.

Den Brief an die Bundespolizei hatte der Bürgerbeauftragte schon entworfen, den verzweifelten Bürger informiert, als sich ganz unerwartet alles zum Guten wendete. Die strikten Einreisebeschränkungen wurden gelockert! Nur drei Tage später kam die werdende Mutter bei ihrem Verlobten in Thüringen wohlbehalten an. „Ein schöneres Ende hätte diese Geschichte nicht nehmen können“, so Dr. Kurt Herzberg, Thüringer Bürgerbeauftragter. „Ich wünsche der kleinen Familie einen guten Start ins Leben zu dritt und freue mich, das manchmal auch bei eindeutiger Rechtslage das Schicksal ein Einsehen hat und zu einer glücklichen Wendung führt“.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

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