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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Behördengang mal anders: ein ganzes Amt „im Koffer“ kommt zum Bürger nach Hause

„Was ist eigentlich, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr persönlich aufs Amt gehen kann, um seine Behördenangelegenheit zu erledigen?“ fragte sich eine Bürgerin aus gegebenem Anlass: Ihr Ehemann, der auf Grund seiner schweren fortgeschrittenen Erkrankung das Haus nicht mehr verlassen konnte, benötigte dringend einen neuen Personalausweis. Ihm sei es aber, so schilderte die Bürgerin gegenüber dem Bürgerbeauftragten, nicht (mehr) möglich, die für die Personalausweis-Beantragung erforderlichen Fingerabdrücke abnehmen und das biometrische Passbild im Bürgerbüro persönlich anfertigen zu lassen.

Die Bürgerin hatte daher bei der Verwaltung ihrer Heimatstadt angefragt, ob die notwendigen Formalitäten nicht mithilfe des sogenannten Bürgerkoffers bzw. „rollenden Rathauses“ in der eigenen Wohnung erledigt werden könnten.

Mit dem sog. „Bürgerkoffer“, der ausschließlich von der Bundesdruckerei bereitgestellt wird, ist es möglich, Anträge auf Bundespersonalausweise und Reisepässe vor Ort beim Bürger aufzunehmen und zu bearbeiten. Ausgestattet ist der „Bürgerkoffer“ standardmäßig mit Notebook, Drucker, Scanner, Fingerabdrucksensor sowie einem Änderungsterminal. Für biometrische Fotos gibt es zudem eine Kamera mit Stativ. Die Dokumente, die sich mit Hilfe dieses Koffers beantragen und ausstellen lassen, reichen von Personalausweisen über Meldebescheinigungen bis hin zu Führungszeugnissen.

Das Bürgerbüro der betreffenden Stadt lehnte aber den Hausbesuch ab. Grund: Ein technischer Defekt der Kamera verhindere den Einsatz.

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Lösungsansatz und Ergebnis:

Der Bürgerbeauftragte machte die Bürgerin zunächst auf die Option aufmerksam, dass die zuständige Personalausweisbehörde nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können, von der Ausweispflicht befreien kann. Dies war im gegebenen Sachverhalt jedoch keine Lösungsmöglichkeit, da der Ehemann der Bürgerin den Ausweis für die Durchführung seiner Online-(Bank)Geschäfte benötigte.

Vor diesem Hintergrund bemühte sich der Bürgerbeauftragte bei der Kommune aktiv um eine praktikable Lösung und sensibilisierte auch für die schwierige häusliche Situation des älteren Ehepaares. Damit stieß er auf nun offene Ohren und entgegenkommendes Engagement der Verwaltungsmitarbeiter: Da die Beschaffung einer funktionsfähigen Kamera bei der Bundesdruckerei etliche Monate in Anspruch genommen hätte und somit bis auf Weiteres nicht zur Verfügung stand, entwickelten die IT-Mitarbeiter des Bürgerbüros in Eigeninitiative eine tragfähige technische Lösung für die defekte Kamera. Beim dem sich anschließenden Hausbesuch konnten dann alle notwendigen Bearbeitungsschritte zur Beantragung des neuen Personalausweises umgesetzt werden, so dass der Ausstellung des begehrten Dokuments nun nichts mehr im Wege stand.

Das Ehepaar zeigte sich sehr dankbar für die Unterstützung des Bürgerbeauftragten, der seinerseits hervorhob, welch gute, bürgerfreundliche Lösungen oft erreicht werden können, wenn Verwaltungsmitarbeiter sich kreativ und motiviert einbringen.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir ggf. auf eine detaillierte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2024

 

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