Skip to main content
print-header
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Spielzeugbus

    Fall des Monats: Warten auf den Schulbus – kostenpflichtige Betreuungszeit?

    Foto: Sommaruga Fabio/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.
zurück zur Auswahl

„Flucht ins Privatrecht“ – Wenn vormals öffentlich-rechtlich wahrgenommene Aufgaben privatisiert werden

Der Bürgerbeauftragte kann auf Grundlage des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes die Landesregierung und die Behörden des Landes sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts um mündliche und schriftliche Auskünfte bitten. Er kann Einsicht in Akten und Unterlagen nehmen und Zutritt zu den öffentlichen Verwaltungen verlangen, wenn dies für die Bearbeitung eines Anliegens notwendig ist. 

Im konkreten Fall bat ein Bürger den Bürgerbeauftragten, die Verzögerungen beim Bau einer Sporthalle bei den Verantwortlichen im Landkreis zu hinterfragen. Doch auf die Bitte des Bürgerbeauftragten, die Fragen des Bürgers zu beantworten, zeigte sich die Behörde unwillig, eine Auskunft zum Sachverhalt zu erteilen. Nach nochmaliger mündlicher Nachfrage beim Landrat sicherte dieser dem Bürgerbeauftragten eine Antwort zu. 

Allerdings ist im vorliegenden Fall eine privatrechtlich verfasste und organisierte GmbH des Landkreises Trägerin der gewünschten Informationen. Damit fällt sie nicht unmittelbar in den Kreis derjenigen Stellen, an die der Bürgerbeauftragte Auskunftsersuchen richten kann.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtliche Problematik die entsteht, wenn bislang in öffentlich-rechtlicher Form wahrgenommene Aufgaben privatisiert werden. Welche Auswirkungen die „Flucht ins Privatrecht“ beim Petitionsrecht hat, muss jeweils sorgfältig geprüft werden.

(Stand: März 2015)

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten