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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Der Führerschein aus DDR Zeiten

Ein Bürger hatte Anfang der 70iger Jahre einen Mopedführerschein erworben. Jahre später wurde er aus politischen Gründen für längere Zeit inhaftiert und schließlich aus der DDR ausgewiesen. Bei seiner Ausreise blieben wichtige persönliche Dokumente, so auch der Führerschein, zurück.

Da sich der Bürger kürzlich ein Moped-Auto gekauft hatte, wurde der Führerschein als Nachweis seiner Fahrbefähigung nunmehr wieder benötigt. Der Bürger bemühte sich zunächst bei Stadtverwaltung und zuständiger Führerscheinstelle um den Erhalt eines entsprechenden Nachweises über die von ihm erworbene Fahrerlaubnis, um sich damit ein neues Dokument ausstellen zu lassen. Da diese Bemühungen aber erfolglos blieben, weil den Behörden zum früheren Erwerb keine Unterlagen mehr vorlagen, wandte er sich hilfesuchend an den Bürgerbeauftragten.

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Lösungsansatz und Ergebnis:

Um zu erfahren, wo ggf. überhaupt noch Unterlagen zum damaligen Erwerb der Fahrerlaubnis vorhanden sein könnten, ermittelte der Bürgerbeauftragte zunächst die zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung zuständige Behörde. Da es im Verlaufe der Jahre zu Veränderungen von Zuständigkeiten, Zusammenschlüssen von Gemeinden und veränderter örtlicher Aufbewahrung von Unterlagen gekommen war, gestaltete sich die Suche teilweise schwierig. Ursprünglich zuständig für die Erteilung von Fahrerlaubnissen waren die Volkspolizeikreisämter (VPKA). Diese führten Anfang der 1970er Jahre über die erteilten Fahrerlaubnisse und Berechtigungsscheine Listenbücher und archivierten auch die Fahrerlaubnisanträge. Mit Wirkung vom 01. Januar 1991 waren die Angelegenheiten des Fahrerlaubniswesens dann von den Polizeidienststellen auf die neu gegründeten Landratsämter bzw. Verwaltungen der kreisfreien Städte übergegangen.

Das nunmehr zuständige Landratsamt teilte dem Bürgerbeauftragten auf Nachfrage mit, dass es selbst nur noch über Unterlagen ab dem Jahr 1982 verfüge. Die weitere Suche machte daher länderübergreifende Anfragen in verschiedenen Landesverwaltungsämtern und Archiven notwendig. Im Ergebnis konnten aber leider in keiner dieser Einrichtungen Unterlagen über Erwerb und Verbleib des Führerscheins des Bürgers gefunden werden.

Der Bürgerbeauftragte empfahl daher dem Bürger als letzte Möglichkeit, hier gegebenenfalls noch Erkenntnisse zu gewinnen, Akteneinsicht in seine Stasi-Unterlagen zu nehmen, um darin möglicherweise Hinweise auf den früheren Erwerb des Führerscheins und dessen Verbleib zu finden. Dies gedachte der Bürger auch zu tun und bedankte sich recht herzlich für die Unterstützung des Bürgerbeauftragten.

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