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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Vorwurf der mangelnden Pflege von Straßengräben ungerechtfertigt

„Es ist nicht allein die Optik, sondern vor allem die Funktionalität, die hier sehr stark leidet.“ Mit diesen Worten wandte sich ein Bürger an den Bürgerbeauftragten und berichtete ihm über ein unansehnliches Bild einer Straße in seiner Stadt. Straßengräben, die bei Starkregen wichtig für den Wasserablauf sind, seien zugewachsen oder vermüllt. „Durch die verstopften Verrohrungen kann hier kein Wasser mehr ablaufen und wir als Anlieger sind die Betroffenen, wenn das Wasser über und auf unsere Grundstücke läuft“, so der Bürger weiter im Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten. Der betroffene Bürger hatte diesbezüglich schon mehrfach die Stadt angesprochen. Diese wies allerdings ihre Zuständigkeit in diesem Fall von sich. 

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Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte bat zunächst den Bürgermeister um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Bürgers. Der Bürgermeister betonte in seinem Schreiben, dass die Flächen dreimal im Jahr bearbeitet werden. Diese Arbeiten seien so auch im städtischen Haushalt vorgesehen.

Die Flächen würden im Frühjahr, Sommer und Herbst gesäubert. Der Stadtverwaltung sei es ebenso wichtig, die Straßengräben in einem einwandfreien Zustand zu halten, gerade weil diese Niederschlagswasser abführen. Er betonte aber, dass viele Überwege und Überfahrten privat errichtet worden und deswegen durch die Eigentümer selbst in Ordnung zu halten seien. Die Stadtverwaltung sei hier allerdings stets bestrebt, die Eigentümer an ihre Pflichten diesbezüglich zu erinnern.

Der Bürgerbeauftragte leitete diese Informationen an den Betroffenen weiter, machte aber auch deutlich, dass sich der Bürger jederzeit wieder an den Bürgerbeauftragten wenden könne, wenn die von der Stadt beschriebenen Pflegemaßnahmen tatsächlich ausbleiben sollten.

(Stand: März 2015)

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