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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Vorwurf der mangelnden Pflege von Straßengräben ungerechtfertigt

„Es ist nicht allein die Optik, sondern vor allem die Funktionalität, die hier sehr stark leidet.“ Mit diesen Worten wandte sich ein Bürger an den Bürgerbeauftragten und berichtete ihm über ein unansehnliches Bild einer Straße in seiner Stadt. Straßengräben, die bei Starkregen wichtig für den Wasserablauf sind, seien zugewachsen oder vermüllt. „Durch die verstopften Verrohrungen kann hier kein Wasser mehr ablaufen und wir als Anlieger sind die Betroffenen, wenn das Wasser über und auf unsere Grundstücke läuft“, so der Bürger weiter im Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten. Der betroffene Bürger hatte diesbezüglich schon mehrfach die Stadt angesprochen. Diese wies allerdings ihre Zuständigkeit in diesem Fall von sich. 

Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte bat zunächst den Bürgermeister um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Bürgers. Der Bürgermeister betonte in seinem Schreiben, dass die Flächen dreimal im Jahr bearbeitet werden. Diese Arbeiten seien so auch im städtischen Haushalt vorgesehen.

Die Flächen würden im Frühjahr, Sommer und Herbst gesäubert. Der Stadtverwaltung sei es ebenso wichtig, die Straßengräben in einem einwandfreien Zustand zu halten, gerade weil diese Niederschlagswasser abführen. Er betonte aber, dass viele Überwege und Überfahrten privat errichtet worden und deswegen durch die Eigentümer selbst in Ordnung zu halten seien. Die Stadtverwaltung sei hier allerdings stets bestrebt, die Eigentümer an ihre Pflichten diesbezüglich zu erinnern.

Der Bürgerbeauftragte leitete diese Informationen an den Betroffenen weiter, machte aber auch deutlich, dass sich der Bürger jederzeit wieder an den Bürgerbeauftragten wenden könne, wenn die von der Stadt beschriebenen Pflegemaßnahmen tatsächlich ausbleiben sollten.

(Stand: März 2015)

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