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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Kein Trinkwasser für Senioren

Instandhaltungsmaßnahmen an der Trinkwasserversorgung sind ohne Frage notwendig. Ob es allerdings erforderlich ist, diese Arbeiten auf den Vormittag zu legen, ist fraglich. Fraglich für diejenigen, die es betrifft. In diesem Fall waren die Bewohner eines Seniorenheims von Reparaturmaßnahmen an der Trinkwasserleitung betroffen. Über die Arbeiten wurde das Seniorenheim auch fristgerecht vom zuständigen Wasserversorger informiert. „Unser Recht zur Unterbrechung der Versorgung zur Durchführung der betriebsnotwendigen Arbeiten ergibt sich aus § 5 Abs. 2 AVBWasserV. Eine rechtzeitige Unterrichtung in geeigneter Weise im Einklang mit § 5 abs. 3 AVBWasserV ist unzweifelhaft erfolgt“, so der Wasserversorger. Zudem offerierte dieser eine Alternative während des Unterbrechungszeitraums. Doch damit gab sich die Heimleitung nicht zufrieden. Für jeden einzelnen der teilweise pflegebedürftigen Bewohner wäre die Unterbrechung der Trinkwasserversorgung ein extremer und vor allem nicht zu kompensierender Einschnitt in den Tagesablauf gewesen. Darum bat die Heimleitung, die Baumaßnahmen in die Nachtstunden zu legen. Doch trotz mehrfacher Schreiben aller Beteiligten kam es zu keiner einvernehmlichen Lösung. Beide beharrten auf ihrem berechtigten Interesse. So bestand nach Ansicht des Versorgers keine andere Möglichkeit, da die Leitungen zu bersten drohten und eine Aufschiebung bzw. Verschiebung zu einer Havarie hätte führen können. Das Seniorenheim bestand unterdessen auf ihr Wasserversorgungsrecht für die Bewohner. Das wiederum führte unvermeidlich dazu, dass sich die Fronten so weit verhärteten, dass nunmehr gar keine Lösung in Sicht war. 

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Lösungsansatz und Ergebnis

Deswegen kontaktierte die Heimleitung den Bürgerbeauftragten und schilderte ihm die verfahrene Situation. Der Bürgerbeauftragte telefonierte daraufhin umgehend mit dem örtlichen Wasserversorger und hörte sich dessen Argumentation an. Er führte alle Beteiligten zu einem direkten Gespräch zusammen, um für beide Seiten eine befriedigende Lösung zu finden. Mit seinem Zutun hat der Bürgerbeauftragte bei allen Beteiligten die Offenheit für weitere Möglichkeiten bewirkt. Schlussendlich konnte nun zügig erreicht werden, dass die Baumaßnahmen an der Trinkwasserversorgung doch in die Nachtstunden verlegt wurden. Die Heimbewohner waren somit zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Auch für den weiteren Verlauf sicherte der Versorger jetzt eine enge Zusammenarbeit und gemeinsame Lösungsfindung zu. Die Heimleitung bedankte sich sehr beim Bürgerbeauftragten für die schnelle und unkomplizierte Hilfe: „Ohne Ihre Unterstützung hätten wir diese Lösung nie gefunden. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen.“ Oftmals genügt eine „Störung der Regelkommunikation“ durch den Bürgerbeauftragten, um den Behörden und den Betroffenen bewusst zu machen, dass eventuell auch Alternativen denkbar und zu erwägen sind; Alternativen, die unter Umständen zu einer konfliktärmeren Lösung führen.

(Stand: März 2015)

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