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    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

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Guthaben aus Kraftfahrzeugsteuer ließ lange auf sich warten

In der Hörersprechstunde des Bürgerbeauftragten beim Mitteldeutschen Rundfunk 2014 schilderte ein Bürger eine Problematik mit seiner Kraftfahrzeugsteuer. Er hatte sein Auto abgemeldet und erhielt daraufhin einen Bescheid des Hauptzollamtes in Frankfurt/Oder, in welchem ein Guthaben von 95 Euro ausgewiesen wurde. Da diese Gutschrift aber auch nach Monaten noch nicht auf seinem Konto eingegangen war, wandte sich der Mann an den Bürgerbeauftragten in der Hoffnung, dieser könne etwas erreichen. Der Bürgerbeauftragte fragte nach und schließlich wurde die Angelegenheit schnell geregelt. Das Guthaben wurde unverzüglich auf das Konto des Bürgers überwiesen.

(Stand: März 2015)

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