Zum Hauptinhalt springen
print-header
  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
zurück zur Auswahl

Schülerin bemüht sich um Gastschulverhältnis

Immer wieder wenden sich Schüler bzw. deren Eltern, die einen Gastschulantrag an einer Schule gestellt haben, an den Bürgerbeauftragten. Denn oft werden diese unter Hinweis auf die bestehenden Schulbezirke abgelehnt. In einem Fall wollte eine Schülerin aufgrund bestehender erheblicher Probleme mit Schülern und Lehrern an einer anderen Schule die zehnte Klasse absolvieren. Deswegen stellte sie beim Schulamt einen Gastschulantrag für eine entfernter liegende Realschule in derselben Stadt. Das Schulamt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass „gemäß § 14 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes grundsätzlich die Regelschule für den Schüler örtlich zuständig sei, in deren Schulbezirk der Wohnsitz des Schülers liegt“. Ausnahmen seien nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn pädagogische oder soziale Probleme festzustellen seien. Durch diese der Schülerin zudem auch erst kurzfristig zugegangene Ablehnung wusste sie vier Tage vor Ende der Sommerferien noch nicht genau, an welcher Schule sie ab dem neuen Schuljahr unterrichtet werden würde. Neben einem Anwalt, den die Familie mit ihrem Problem bereits befasst hatte, wurde nun der Bürgerbeauftragte um Unterstützung gebeten. 

Während der Anwalt bereits Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung des Schulamtes eingelegt hatte, setzte sich der Bürgerbeauftragte nun seinerseits mit den zuständigen Behörden in Verbindung. Im Ergebnis konnte gemeinsam für die Schülerin erreicht werden, dass sie das neue Schuljahr an der von ihr und ihren Eltern neu gewählten Schule beginnen durfte.

(Stand: März 2015)

Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte bat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur um eine Prüfung und eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt. In dieser bekräftigte das Ministerium  das Ziel einer Kompromisslösung zwischen den Beteiligten: Der abgeordnete Lehrer darf den Geschichtskurs weiterführen und wird mit der verbleibenden Pflichtstundenanzahl an die andere Schule abgeordnet. Das Argument der Eltern, die Abordnung des Klassenleiters führe zu Nachteilen für die betroffenen Schüler der sechsten Klasse, konnte das Ministerium jedoch nicht überzeugen. 

Ein Klassenleiterwechsel sei an dieser Stelle unproblematisch und werde vollzogen. Das Bemühen des Bürgerbeauftragten, im Sinne des Bürgers den Sachverhalt und damit auch die Sorgen des Bürgers im zuständigen Ministerium vorzutragen, hat in diesem Fall dazu geführt, dass beide Seiten (Behörde und Betroffener) ihre Argumente erneut in einem direkten Gespräch ausgetauscht haben. Das wiederum trug maßgeblich dazu bei, dass ein vertretbarer Mittelweg gefunden werden konnte, der dem Bestreben des Bürgers wenigstens zum Teil Rechnung trägt.

(Stand: Januar 2015)

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten