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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Überraschende Schulgeldforderung

Gleich mehrere junge Bürger hatten sich im Mai 2022 mit einem verzweifelten Hilferuf an den Bürgerbeauftragten gewandt. Die jungen Leute absolvierten eine Ausbildung zum Ergotherapeuten und hatten kurz zuvor von ihrer Schulleitung die überraschende Mitteilung erhalten, dass sie von nun an Schulgeld in Höhe von monatlich 180,- € zu zahlen hätten. Auch andere Auszubildende in Gesundheitsfachberufen wie Physiotherapeuten und Logopäden, die an freien Schulen ihre Ausbildung absolvierten, waren von der plötzlichen Schulgeldforderung betroffen.

Die Schüler gaben gegenüber dem Bürgerbeauftragten an, lediglich BAföG-Leistungen zu erhalten und neben der Ausbildung noch diversen Jobs nachgehen zu müssen. Wie sie die angekündigte monatliche Zusatzbelastung mitten im Ausbildungsjahr stemmen sollten, dafür wussten sie keine Lösung.

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Lösungsansatz und Ergebnis

Nach dem Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) erhalten die Schulträger von freien Schulen auf Antrag staatliche Finanzhilfen zur Deckung der Kosten für den Personalaufwand und den Schulaufwand sowie für investive Maßnahmen (§ 17 Abs. 1). Soweit dem Träger über diese Finanzhilfen hinausgehend Kosten entstehen, muss er diese aus eigenen Mitteln finanzieren und kann dafür auch Schulgeld erheben.

In § 18 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes war auch geregelt, dass das zuständige Ministerium bei einem besonderen öffentlichen Interesse für eine Schulart, eine Schulform, einen Bildungsgang oder eine Fachrichtung im Einzelfall und im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Landtagsausschuss eine höhere Finanzhilfe vorsehen kann. Solche höheren Finanzhilfen waren in der Vergangenheit für freie Schulen im Gesundheitsfachbereich auch gewährt worden, so dass diese Schulen auf zusätzliche Schulgeldzahlungen verzichten konnten. Im Thüringer Haushaltsgesetz für das Jahr 2022 waren jedoch zahlreiche Einsparungen vorgesehen, so dass freiwillige Kostenübernahmemöglichkeiten des Landes hinter die zu erfüllenden Pflichtaufgaben zurücktreten sollten.

Der Bürgerbeauftragte setzte sich gegenüber dem zuständigen Ministerium und gegenüber den Abgeordneten des Thüringer Landtags für das Anliegen der Schüler und Schülerinnen ein. Er verwies insbesondere auf die bestehende Notwendigkeit, dem Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen weiterhin wirksam zu begegnen. Das Angebot einer kostenlosen Ausbildung sah der Bürgerbeauftragte dabei als einen wichtigen Baustein. Den Schülern empfahl er, ihr Begehren auch im Wege einer Petition beim Thüringer Landtag weiter zu verfolgen.

Das Anliegen der Schüler fand eine breite, auch mediale Unterstützung. Der Thüringer Landtag griff  das Thema wieder auf und beschloss noch im Juli 2022 die gesetzliche Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen. Die Träger der entsprechenden Fachschulen erhalten zukünftig anstelle der Einnahmen, die ihnen durch die Schulgeldfreiheit entgehen, höhere staatliche Finanzhilfen. Erklärtes Ziel der Gesetzesnovelle ist es dabei, finanzielle Hindernisse für eine Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abzubauen, damit der Fachkräftemangel in diesem Bereich sich nicht weiter verschärft.

 

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2022

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