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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Jobcenter nicht systemrelevant – keine Notbetreuung für Kinder von Mitarbeitern

Hunderte geschlossene Firmen und Geschäfte, hunderttausende Beschäftigte in Kurzarbeit, Selbständige, die plötzlich ALG II beantragen müssen – die Corona-Pandemie hat nicht nur das Gesundheitssystem auf eine Belastungsprobe gestellt. Auch in den Jobcentern und bei der Bundesagentur für Arbeit gingen durch den angeordneten Shutdown eine große Zahl neuer Fälle und Anträge auf finanzielle Hilfe ein.

Wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlen kann oder der selbständige keinen Umsatz mehr macht, ist schnelle Hilfe gefragt, denn für die Betroffenen laufen die Kosten für Miete und Lebensunterhalt ungebremst weiter. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden hieß das zunächst, den Berg an neuen Anträgen so schnell wie möglich abzutragen, denn häufig sind die Antragsteller auf jede Leistung sofort angewiesen. Doch trotz der enormen zusätzlichen Herausforderung für die Behördenmitarbeiter und die damit verbundene existentielle finanzielle Absicherung der Antragsteller galt in Thüringen: Diese Bereiche sind nicht systemrelevant!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten also keine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Ein Dilemma, denn statt Überstunden im Büro war nun zuhause Not am Mann bzw. am Kind. Ein Bürger wollte dies nicht länger hinnehmen und wandte sich Anfang April an den Thüringer Bürgerbeauftragten, Dr. Kurt Herzberg. „In den Jobcentern und Agenturen arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Limit und wollen helfen – lassen Sie uns das auch tun.“, schrieb er in einem eindringlichen Appell, nachdem er vom Thüringer Bildungsministerium nur eine allgemeine Auskunft zu seinem Anliegen erhalten hatte.

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Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte bat daraufhin den Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter, in einem Telefonat um eine Stellungnahme zu diesem nachvollziehbaren und dringenden Anliegen. Doch auch der Hinweis auf die Regelungen in anderen Ländern, bei denen Jobcenter bereits zu diesem Zeitpunkt als systemrelevant eingestuft wurden, führte zunächst nicht weiter.

Aber der Anstoß half – gemeinsam mit der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder einigte man sich Mitte April darauf, die Kinderbetreuung schrittweise auszubauen und die Notbetreuung für weitere Berufsgruppen zu öffnen. Für Thüringen hat das Kabinett eine entsprechende Änderung zum 27. April beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt können Eltern, die im Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit tätig sind und keine anderweitigen Möglichkeiten haben, ihre Kinder in die Notbetreuung bringen.

Und nicht nur das, auch die Bediensteten der Sozialämter und der Landesaufbaubank, die die Nothilfe-Anträge bearbeiten, wurden als systemrelevant eingestuft. Für den Bürgerbeauftragten ist dies ein klares Signal, dass Bitten und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Instrument sind, nicht nur, um persönliche Anliegen zu klären, sondern auch bei der Mitgestaltung von Politik und Demokratie.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

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