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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Ein Übermaß an Bürokratie erschwert einem Bürger den Einstieg in das Berufsleben

Eine Bürgerin bat den Bürgerbeauftragten um Rat. Als Voraussetzung um den Beruf als Rettungssanitäter ausüben zu können, benötige ihr Sohn einen entsprechenden Fahrerlaubnistyp. Da sie die Ausbildung selbst nicht finanzieren könne, habe sie bei der zuständigen Behörde einen Förderantrag gestellt. Die Behörde allerdings forderte eine Absichtserklärung des (noch nicht einmal feststehenden Arbeitgebers) ein, in der zugesichert sein müsse, dass der junge Mann mit dem Träger einen Arbeitsvertrag als Rettungsassistent schließen wird. Im konkreten Fall lieferte dieser Träger diese Erklärung jedoch nicht. Damit verlief die Einstellung zunächst einmal im Sande.

Der junge Mann ließ sich aber nicht entmutigen und bemühte sich weiterhin aktiv um eine Festanstellung. Das gelang ihm auch. In der Annahme, mit der sofortigen Ausstellung eines Arbeitsvertrages sei nun auch das Kriterium zur Förderung der notwendigen Fahrerlaubnis durch die Behörde erfüllt, lagen Mutter und Sohn aber falsch. Nach Auskunft der Behörde habe der Sohn nun ein festes Arbeitsverhältnis mit Einkommen und erfülle somit eben nicht mehr die Kriterien für eine Förderung. 

Wiehert hier der Amtsschimmel? – muss man sich doch fragen. 

Der Bürgerbeauftragte konnte in dem konkreten Fall die Entscheidung der Behörde zwar nicht abändern, erläuterte aber der Bürgerin die Hintergründe der ablehnenden Entscheidung. Maßnahmen werden gefördert, wenn sich dadurch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern bzw. überhaupt geschaffen würden. Da der Sohn aber eine Festanstellung gefunden hatte, war die Förderung im engen rechtlichen Sinn entbehrlich und somit nicht mehr möglich geworden.

Im Ergebnis teile die Bürgerin dem Bürgerbeauftragten mit, dass sie nun die Kosten der Fahrausbildung selbst tragen werde. Sie bedankte sich aber für die Bemühungen des Bürgerbeauftragten. 

(Stand: Januar 2016)

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