Ein Übermaß an Bürokratie erschwert einem Bürger den Einstieg in das Berufsleben
Eine Bürgerin bat den Bürgerbeauftragten um Rat. Als Voraussetzung um den Beruf als Rettungssanitäter ausüben zu können, benötige ihr Sohn einen entsprechenden Fahrerlaubnistyp. Da sie die Ausbildung selbst nicht finanzieren könne, habe sie bei der zuständigen Behörde einen Förderantrag gestellt. Die Behörde allerdings forderte eine Absichtserklärung des (noch nicht einmal feststehenden Arbeitgebers) ein, in der zugesichert sein müsse, dass der junge Mann mit dem Träger einen Arbeitsvertrag als Rettungsassistent schließen wird. Im konkreten Fall lieferte dieser Träger diese Erklärung jedoch nicht. Damit verlief die Einstellung zunächst einmal im Sande.
Der junge Mann ließ sich aber nicht entmutigen und bemühte sich weiterhin aktiv um eine Festanstellung. Das gelang ihm auch. In der Annahme, mit der sofortigen Ausstellung eines Arbeitsvertrages sei nun auch das Kriterium zur Förderung der notwendigen Fahrerlaubnis durch die Behörde erfüllt, lagen Mutter und Sohn aber falsch. Nach Auskunft der Behörde habe der Sohn nun ein festes Arbeitsverhältnis mit Einkommen und erfülle somit eben nicht mehr die Kriterien für eine Förderung.
Wiehert hier der Amtsschimmel? – muss man sich doch fragen.
Der Bürgerbeauftragte konnte in dem konkreten Fall die Entscheidung der Behörde zwar nicht abändern, erläuterte aber der Bürgerin die Hintergründe der ablehnenden Entscheidung. Maßnahmen werden gefördert, wenn sich dadurch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern bzw. überhaupt geschaffen würden. Da der Sohn aber eine Festanstellung gefunden hatte, war die Förderung im engen rechtlichen Sinn entbehrlich und somit nicht mehr möglich geworden.
Im Ergebnis teile die Bürgerin dem Bürgerbeauftragten mit, dass sie nun die Kosten der Fahrausbildung selbst tragen werde. Sie bedankte sich aber für die Bemühungen des Bürgerbeauftragten.
(Stand: Januar 2016)