Der lang ersehnte Ausbildungsplatz
Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern hatte sich in einer dringenden Angelegenheit, ihre Tochter betreffend, an den Bürgerbeauftragten gewandt.
Die Tochter hatte gerade eine schulische Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin in der nahegelegenen Stadt begonnen. Um diesen lang gewünschten Ausbildungsplatz zu erhalten, hatte die junge Frau zunächst eine Ausbildung zur Kinderpflegerin abschließen müssen und danach, da die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist, noch ein Freiwilliges Soziales Jahr in einer Behindertenwerkstatt durchlaufen. Nunmehr, in der ersten Ausbildungswoche, sei den Auszubildenden aber mitgeteilt worden, dass ihre Berufsschulklasse nur eine Klassenstärke von 12 Schülern aufweise, die Mindestschülerzahl aber bei 15 liege. Würde die Schule keine Sondergenehmigung erhalten, werde die Klasse zum Ende der 3. Schulwoche aufgelöst und die Schüler könnten nur in einer anderen, wesentlich entfernteren Stadt ihre Ausbildung fortsetzen. Die Mutter war verzweifelt, denn ihre Tochter hatte die letzten beiden Jahre sehr hart kämpfen müssen, um sich ihren Berufswunsch erfüllen zu können. Eine Fortsetzung der Ausbildung in der anderen Stadt war zudem nicht möglich, denn für die notwendigen Fahrten oder eine Unterkunft reichten einfach die finanziellen Mittel nicht.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Der Bürgerbeauftragte wandte sich noch am selben Tag an das zuständige Ministerium. Er schilderte die prekäre Situation der Familie und bat um Prüfung des Anliegens insbesondere dahingehend, ob der Berufsschulklasse die begehrte Sondergenehmigung erteilt werden könnte.
Bereits am folgenden Tag konnte der Bürgerbeauftragte der Familie die Nachricht geben, dass die Berufsschulklasse erhalten bleibe. Da dieser Bildungsgang im entsprechenden Schulamtsbereich der einzige seiner Art war, war die Sondergenehmigung erteilt worden und die junge Frau konnte ihre Ausbildung fortsetzen.