Bürgerbeauftragter und Ministerium in kooperativer Zusammenarbeit für den Bürger!
Ein Bürger hatte dem Bürgerbeauftragten in einer E-Mail geschildert, er sei als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Thüringer Hochschule angestellt. Er habe einen unterschriebenen Arbeitsvertrag, zu Beginn des vergangenen Jahres jedoch, wie rund 20 andere studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte auch, keinen Lohn erhalten. Diesen Umstand habe er im März brieflich dem zuständigen Ministerium dargelegt, jedoch keinerlei Rückäußerung erhalten.
Der Bürgerbeauftragte setzte sich sofort telefonisch mit dem Ansprechpartner im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK)* in Verbindung. Dieser recherchierte umgehend den Bearbeitungsstand des Vorgangs in seinem Haus. Bereits einen Tag (!) nach Eingang des Anliegens beim Bürgerbeauftragten konnte dem Bürger eine qualifizierte Rückmeldung zu seinem Vorbringen geben. Vom Ministerium selbst erhielt der Bürger noch am gleichen Tag eine ausführliche Stellungnahme, der zufolge das TMBWK die seinerzeit vom Kanzler der Hochschule gewählte Vorgehensweise gerügt und eine Änderung der an der Hochschule geübten Verwaltungspraxis sowie eine unverzügliche Überweisung der Vergütungen veranlasst hatte.
Wie sich später herausstellte, hatte der Bearbeiter im TMBWK mit dem Bürger mehrfach in telefonischem Kontakt gestanden. Zwischen dem Bürger und dem Bearbeiter war es allerdings zu einem nachhaltigen Missverständnis gekommen, das durch den Bürgerbeauftragten sehr schnell und unbürokratisch aufgeklärt werden konnte. Im Weiteren hat das TMBWK durch Kontaktaufnahme mit dem neuen Kanzler der Hochschule Sorge dafür getragen, dass eine Wiederholung der von dem Bürger – zu Recht – beanstandeten Vorgänge ausgeschlossen wurde.
(Stand: November 2014)
*2015 umbenannt in Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)