Abordnung eines Lehrers trifft Schüler hart
Ein Vater von zwei Söhnen und selbst Lehrer konnte die Abordnung des Geschichtslehrers seiner Kinder absolut nicht nachvollziehen. Sein Sohn absolviert den Geschichtskurs mit erhöhtem Anforderungsniveau. Die angehenden Abiturienten schätzen den Lehrer und wissen um seine Kompetenz im Fach Geschichte. Zudem ist dieser Lehrer auch Klassenleiter einer sechsten Klasse, in die sein zweiter Sohn geht. Der Vater mahnte an, dass so kurz vor dem Abitur und dem Wechsel in die siebente Klasse, die mit einem Anstieg der Anforderungen einhergeht, ein Lehrerwechsel negativ für die weitere Entwicklung der Kinder sein könnte. Doch trotz intensiver Argumentation im direkten Gespräch mit der zuständigen Schulbehörde sowie den Direktoren der Schule sah er hier einfach kein Vorankommen mehr. Daraufhin wandte er sich an den Bürgerbeauftragten, um doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Der Bürgerbeauftragte bat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur um eine Prüfung und eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt. In dieser bekräftigte das Ministerium das Ziel einer Kompromisslösung zwischen den Beteiligten: Der abgeordnete Lehrer darf den Geschichtskurs weiterführen und wird mit der verbleibenden Pflichtstundenanzahl an die andere Schule abgeordnet. Das Argument der Eltern, die Abordnung des Klassenleiters führe zu Nachteilen für die betroffenen Schüler der sechsten Klasse, konnte das Ministerium jedoch nicht überzeugen.
Ein Klassenleiterwechsel sei an dieser Stelle unproblematisch und werde vollzogen. Das Bemühen des Bürgerbeauftragten, im Sinne des Bürgers den Sachverhalt und damit auch die Sorgen des Bürgers im zuständigen Ministerium vorzutragen, hat in diesem Fall dazu geführt, dass beide Seiten (Behörde und Betroffener) ihre Argumente erneut in einem direkten Gespräch ausgetauscht haben. Das wiederum trug maßgeblich dazu bei, dass ein vertretbarer Mittelweg gefunden werden konnte, der dem Bestreben des Bürgers wenigstens zum Teil Rechnung trägt.
(Stand: Januar 2015)