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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Anleitung zur Eingabe Ihres Anliegens

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Anliegen (mit Bezug zu Thüringer Behörden) an den Bürgerbeauftragten online zu übermitteln, gilt Folgendes: Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse. Füllen Sie bitte die Felder des Onlineformulars aus. Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit einverstanden sind, klicken Sie bitte das entsprechende Kästchen unter dem Onlineformular an.  Gleiches gilt für die Anleitung zur Eingabe Ihres Anliegens. Schließen Sie Ihre Eingabe durch Anwählen des Links „Anliegen senden“ ab.

Sie erhalten dann automatisch eine Nachricht an die von Ihnen im Onlineformular angegebene E-Mail-Adresse, die Ihre angegebenen Daten enthält. Hinweis: Es kann vorkommen, dass die Bestätigungsmail in Ihrem Spam-Ordner landet. In diesem Fall verschieben Sie bitte die E-Mail in Ihren Posteingang. 

Nach Eingang Ihres Anliegens bei uns erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung, mit der Ihnen das individuelle Aktenzeichen, unter dem die gesamte weitere Bearbeitung stattfindet, mitgeteilt wird. Sollte sich bei der weiteren Prüfung ergeben, dass der Bürgerbeauftragte für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, erhalten Sie natürlich eine entsprechende Mitteilung. Im Regelfall würde Ihr Anliegen auch von hieraus an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

Falls bei Ihnen Probleme mit der Online-Übermittlung auftreten, Sie z.B. keine E-Mail mit den von Ihnen angegebenen Daten erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Tel.: 0361 573113871

Alternativ können Sie auch das Formular als PDF-Datei verwenden. 

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Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

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