Rentenerhöhung: Wann kommt das Geld aufs Konto?
Mit freudiger Erwartung zog eine Rentnerin ihren Kontoauszug aus dem Briefkasten: Die für den 1. Juli 2020 angekündigte Rentenerhöhung sollte nun in Euro und Cent ablesbar sein. Doch zu ihrer großen Enttäuschung musste sie festzustellen, dass alles beim Alten geblieben war. Hatten die Politiker wieder zu viel versprochen? Wütend rief die ältere Dame beim Bürgerbeauftragten an und beschwerte sich über die nicht eingehaltenen Zusicherungen.
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Lösungsansatz und Ergebnis
21 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben sich auf diesen Moment gefreut, und so wie der oben beschriebenen Rentnerin erging es zunächst vielen von ihnen. Die zum 1. Juli 2020 angekündigte Rentenerhöhung landete nicht bei allen wie erhofft erstmals mit der Rente Ende Juni auf dem Konto. Bei anderen hingegen war dies aber eben doch der Fall, und so entstanden Situationen, dass zum Teil auch innerhalb einer Familie einige Rentner mit Freude, andere mit Unverständnis auf ihren aktuellen Rentenbescheid schauten. Doch was war der Grund?
Der Bürgerbeauftragte konnte in diesem Fall sehr schnell Licht ins Dunkle bringen. Entscheidend, wann die Zahlung der erhöhten Rente auf dem Konto ankommt, ist der Zeitpunkt des Rentenbeginns: Wer vor oder im März 2004 zum ersten Mal Rente erhalten hat, bekommt die erhöhte Rente erstmals Ende Juni 2020. Diejenigen, die erst nach März 2004 zum ersten Mal Rente bezogen haben, erhalten die angepasste Rente mit der Zahlung Ende Juli 2020. Hintergrund ist der im Jahr 2004 gesetzlich veränderte Auszahlungszeitpunkt für Neurentner. Die Rentenzahlung im Voraus wurde zum 1. April 2004 abgeschafft. Seit dem wird die Rente grundsätzlich erst am Monatsende, also rückwirkend überwiesen.
„Eigentlich war dieser Fall unkompliziert, eine schlichte Auskunft genügte, um der Bürgerin ihre Sorge zu nehmen“ so der Bürgerbeauftragte Dr. Kurt Herzberg. „Aber dieser Fall zeigt symptomatisch, wie wichtig klare und verständliche Kommunikation zwischen Staat und Bürger ist. Der Verwaltung als ausführendes Organ kommt hier eine ganz entscheidende Rolle zu. Dass die Bürger staatliches Handeln verstehen und sich ernstgenommen fühlen, ist ein elementar wichtiger Faktor für eine funktionierende Demokratie ohne Politikverdrossenheit“.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.