Skip to main content
print-header
  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
zurück zur Auswahl

Mitwirkungspflicht von Kindergeldberechtigten

„…im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten sind Sie aufgefordert, wesentliche Veränderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen…“, schrieb die Familienkasse an eine Bürgerin. Dieser Äußerung ging eine Anfrage des Bürgerbeauftragten voraus. In dieser schilderte er die nicht ganz einfache persönliche Situation einer Bürgerin. Sie wandte sich an ihn und bat, ihre Angelegenheit mit der Familienkasse zu prüfen und eine bereits getroffene Entscheidung der Behörde abzuändern.  

Rückblick: Die Bürgerin hatte für ihre volljährige Tochter ➤ Kindergeld erhalten. Später wurde dieses von der Familienkasse für einen bestimmten Zeitraum zurückgefordert, da die Voraussetzungen für eine Zahlung bei der Tochter nicht gegeben seien. Da die Mutter zu dieser Zeit jedoch keinen Kontakt zu ihrer Tochter hatte und ihr daher zu den genauen Lebensumständen ihrer Tochter keinerlei Informationen vorlagen, sah sie davon ab, ➤ Widerspruch einzulegen, und begann mit der Rückzahlung. Als Mutter und Tochter sich jedoch wieder annäherten, stellte sich heraus, dass der Tochter zu dieser Zeit Kindergeld zugestanden hatte.

Die Bürgerin stellte sich nun die Frage, ob trotz der bestehenden Mitwirkungspflicht ihrerseits die Umstände in ihrem konkreten Einzelfall dazu führen könnten, dass die Familienkasse trotz abgelaufener Widerspruchsfrist, ihre Entscheidung korrigieren könne.

Der Bürgerbeauftragte bat die Familienkasse, die Angelegenheit nochmals zu prüfen. Insbesondere sollte geklärt werden, ob die damals schwierige persönliche Situation, die zur zeitweisen Trennung zwischen Mutter und Tochter geführt hat, und die daraus resultierenden Informationsverluste zu einer anderen Beurteilung der Angelegenheit führen könnten. Die Familienkasse wies in ihrem Antwortschreiben an die Bürgerin darauf hin, dass kindergeldrechtliche Angelegenheiten, nach Steuerrecht zu beurteilen seien. Dort seien die Möglichkeiten einen bereits erlassenen bestandskräftigen Bescheid rückwirkend zu ändern, sehr eingeschränkt. In dem konkreten Fall seien die Voraussetzungen auch unter Einbeziehung der persönlichen Umstände nicht gegeben. Dies mit der Folge, dass die Entscheidung der Familienkasse, Kindergeld zurückzufordern, für die Vergangenheit nicht mehr korrigiert werden konnte. 

Der Bürgerbeauftragte konnte in diesem Fall bei der Bürgerin für Rechtssicherheit sorgen: Sie weiß nun definitiv, dass die geforderten Rückzahlungen der Familienkasse berechtigt sind und die Entscheidung nicht rückwirkend geändert werden kann. 

(Stand: August 2015)

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten