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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Vorstellung der Ergebnisse des Pilotprojekts „Mündliche Erörterung im Widerspruchsverfahren“

Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, hat am Montag, dem 11.11.2019 im Thüringer Landtag auf einer Pressekonferenz die Ergebnisse seines im Mai 2018 gestarteten Pilotprojektes „Mündliche Erörterung im Widerspruchsverfahren“ öffentlich vorgestellt. Anwesend waren neben Professor Dr. Knauff (FSU Jena), der das Projekt wissenschaftlich begleitete, auch Vertreter der am Pilotprojekt beteiligten Landkreise Sömmerda und Kyffhäuserkreis.

Nach der Erfahrung des Bürgerbeauftragten ist die reflexhafte Inanspruchnahme von Rechtsmitteln wie dem Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen oft die Folge von Unverständnis bezogen auf behördliche Schreiben. Umfragen zeigen, dass viele Bürger tatsächlich Schwierigkeiten haben, amtliche Schreiben richtig zu verstehen. Viele empören sich auch über den standardisierten Hinweis in der Eingangsbestätigung der Widerspruchsbehörde, dass bei erfolglosem Widerspruch gemäß dem Thüringer Verwaltungskostengesetz dem Bürger Kosten von 30,00 € bis 3000,00 € entstehen können.

Nicht wenige Bürger resignieren dann an dieser Stelle, sie fühlen sich unter Druck gesetzt. Statt auf den Dialog zwischen den Beteiligten zu setzen, verbleibt es in der Regel allein bei der Schriftform, die aufgrund des unterschiedlichen Wissenstands nicht auf Augenhöhe erfolgt. Der Bürger hat im weiteren Verfahren keine Möglichkeit mehr, seine Beweggründe mündlich darzulegen und so im Dialog mögliches Missverstehen auszuräumen und seine Position näher zu erläutern.

Im Rahmen des Projektes hatten daher Bürger, deren Widerspruch von den Ausgangsbehörden zur Bearbeitung an die zuständige Kommunalaufsicht beim Landratsamt abgegeben wurde, die Möglichkeit der Teilnahme an einer vom Bürgerbeauftragten moderierten mündlichen Widerspruchserörterung. Mit dem Pilotprojekt sollte praxisnah geprüft werden, ob es auf diese Weise gelingt, Konflikte dialogorientierter- und damit auch bürgerfreundlicher- auszutragen. Daneben sollte überprüft werden, ob die mündliche Erörterung auch zu einer Reduzierung des Gesamtaufwandes eines Widerspruchsverfahrens beitragen kann.

Während des Projektes sind vom 1. Juni 2018 bis zum 31. Mai 2019 bei den beiden Widerspruchsbehörden genau 300 Widerspruchsverfahren eingegangen. Davon äußerten in 1/3 der Fälle (103) die Widerspruchsführer den Wunsch, am Pilotprojekt teilzunehmen. In 40 der teilnehmenden Fälle erfolgte aus formalen (parallel geführtes gerichtliches Eilverfahren) oder sonstigen Gründen (z.B. Widerspruchsführer verstorben) keine mündliche Erörterung der Widerspruchsangelegenheit.

In den verbleibenden 63 Verfahren wurde der Bürgerbeauftragte tätig. In 8 von diesen Fällen (7,7%) konnte eine Klärung schon durch die vom Bürgerbeauftragten dem Bürger gegenüber geleistete Erläuterung der Sach- und Rechtslage herbeigeführt werden. Hier zogen die Betroffenen, nachdem der Bürgerbeauftragte die Entscheidung der Behörden und ihre rechtlichen Grundlagen verständlich erläutert hatte, ihren Widerspruch zurück. In 44 Verfahren (42,7%) fand ein moderiertes Gespräch mit dem Widerspruchsführer und Vertretern der Ausgangsbehörde statt. Die verbleibenden 11 Verfahren waren zum Zeitpunkt der Ergebnisvorstellung noch in Bearbeitung.

Jede mündliche Erörterung endete mit einer rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes durch den Bürgerbeauftragten. Dieser stimmten in 75 % der Fälle die Bürger und in 60% die Behörden zu.

Im Ergebnis der Widerspruchserörterung kam es schließlich in 11,5 % der Verfahren zu einer Teil- bzw. Abhilfe durch die Ausgangsbehörde, d.h. die Behörde nahm ihren Ausgangsbescheid zurück oder änderte ihre Entscheidung. In 48 % der Verfahren nahmen die Bürger ihren Widerspruch zurück. In 33 % der Fälle wurde das Widerspruchsverfahren fortgesetzt.

Damit haben sich aus Sicht des Bürgerbeauftragten insbesondere die Erwartungen an das Pilotprojekt im Hinblick auf eine deutliche Verbesserung des dialogischen Austausches im Staats-Bürger-Verhältnis erfüllt. Die im Rahmen der mündlichen Erörterungen geführten Gespräche konnten in fast allen Fällen bestehende Unklarheiten und Differenzen ausräumen und die jeweilige Sicht der Dinge in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verdeutlichen und verständlich machen, wofür die Einbindung des Bürgerbeauftragten als sachkundiger, aber neutraler Dritter unabdingbar war, weil nur so gestörten Interaktions- und Kommunikationsstrukturen zwischen den Beteiligten konstruktiv begegnet werden konnte.

Professor Knauff, durch dessen Mitarbeiter während des Projektes u.a. auch Befragungen bei beteiligten Bürgern und Behörden durchgeführt wurden, stellte im Ergebnis fest, dass das Projekt von allen Beteiligten positiv, vor allem als bürgernah und kommunikationsoffen, bewertet worden sei. Der Bürgerbeauftragte sei als „objektiver Dritter“ wahrgenommen worden, dessen Vorschläge zum weiteren Verfahren eine spürbar höhere Akzeptanz erfahren hätten. Damit habe seine Beteiligung auch „einen wichtigen Beitrag zur Förderung der hauptsächlichen Funktionen des Widerspruchsverfahrens, nämlich zum einen der Selbstkontrolle der Verwaltung und zum anderen der Schaffung von Rechtsfrieden“ geleistet. Festgestellt werden konnte daneben auch, dass bei den beteiligten Behörden der zusätzliche Aufwand durch die vom Bürgerbeauftragten moderierte Erörterung nur marginal gestiegen war. Knauff sah das Projekt damit im Einklang mit der allgemeinen Entwicklung der Verwaltung hin zu mehr Bürgernähe und allgemeiner Verständlichkeit und stellte abschließend fest: “auf diesem Pfad kann weitergegangen werden“.

Landrat Harald Henning zeigte sich vom Pilotprojekt „begeistert“, hätte sich aber auch noch deutlichere Ergebnisse gewünscht. Vor dem Hintergrund, dass Widerspruchsverfahren manchmal recht lange dauern, sah er durch die Beteiligung des Bürgerbeauftragten eine Beschleunigungsmöglichkeit. Der Landrat, der auch aus seiner Arbeit als ehemaliger Bürgermeister und Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzender Dialog und Miteinander mit den Bürgern schätzt, bedauerte das vorläufige Ende des Projektes und lobte „die gute Arbeit“ des Bürgerbeauftragten und seines Teams. Er betonte, dass es „wichtig ist, dass die Bürger Vertrauen in den Bürgerbeauftragten haben“.

Dr. Herzberg fasste abschließend zusammen: “Auch die Behörden haben einen Vorteil davon, dass das Gespräch mit dem Bürger auf Augenhöhe erfolgt. So können Missverständnisse leichter ausgeräumt werden und Bürger Entscheidungen der Behörden besser nachvollziehen. Wichtigste Erkenntnis bleibt aber, dass durch die Beseitigung von Kommunikationshürden einer Entfremdung von Staat und Bürgern vorgebeugt werden kann.“

Auch der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, Bodo Ramelow, würdigte das Engagement des Bürgerbeauftragten im Rahmen des Pilotprojektes. Ramelow rief dazu auf, jetzt gemeinsam nach Wegen zu suchen, um ein solches Verfahren zu institutionalisieren, und zeigte sich offen für entsprechende Vorschläge des Bürgerbeauftragten und dafür, das Thema im Landtag aufzugreifen.

Denn sofern der Landesgesetzgeber aufgrund der im Pilotprojekt gewonnenen Erfahrungen die Möglichkeit einer mündlichen Erörterung im Widerspruchsverfahren würde verstetigen wollen, wäre hierfür eine Änderung der einschlägigen Rechtsgrundlagen nötig. Wichtige Hinweise dazu sind dem von Professor Knauff übergebenen Gutachten zu entnehmen.

Foto: V. Hielscher
Dr. K. Herzberg Foto: V. Hielscher
Foto: V. Hielscher
v.l.n.r.: Ralf Busch, Landratsamt Kyffhäuserkreis; Prof. Dr. M. Knauff, Friedrich-Schiller-Universität Jena; Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen; Harald Henning, Landrat des Landkreises Sömmerda; Foto: V. Hielscher

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