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  • der Landtagspräsident hält den Jahresbericht vor sich in den Händen

    Übergabe des Tätigkeitsberichts des Thüringer Bürgerbeauftragten an den Präsidenten des Thüringer Landtags

    Dr. Thadäus König, Präsident des Thüringer Landtags, Foto: Thüringer Landtag
  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Wird die Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe (131 €) als Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt?

    Foto: erysipel/pixelio.de
  • Thüringer Bürgerbeauftragter - seit 25 Jahren im Dienst von Bürgern, Parlament und Verwaltung

    Foto: Thüringer Landtag
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Thüringer Bürgerbeauftragter übergibt seinen Tätigkeitsbericht für 2016 an den Thüringer Landtag

Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, hat heute (8. März) seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 an den Präsidenten des Thüringer Landtags, Christian Carius, überreicht. 

Im Jahr 2016 sind beim Bürgerbeauftragten 744 Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Wie in den Vorjahren ist dies wiederum ein Anstieg der Fallzahlen. Mehr als 60 Prozent der Anliegen wurden im Rahmen der Sprechtage oder per Telefon mündlich vorgetragen. Daneben wird die in 2016 neu eröffnete Möglichkeit, Anliegen über die Homepage des Bürgerbeauftragten vorzubringen, zunehmend genutzt.

Bei den in 2016 neu eingegangenen Anliegen haben die Anliegen aus dem Sachgebiet Ordnungsrecht/Inneres/Verwaltung (184, entspricht 24,7%) deutlich zugenommen und sind mit den Fallzahlen aus dem Sachgebiet Soziales (181) faktisch gleichgezogen. Zu dem Sachgebiet zählen die Themenfelder Ordnungsrecht und Gefahrenabwehr (27,2%), Inneres und Justiz (34,2%), Verwaltung (33,2%) sowie Staatsangehörigkeit und Ausländerwesen (5,4%)

24,3 Prozent aller Neueingänge betrafen Soziale Angelegenheiten. Hier sind Fälle aus den Themenfeldern SGB II (sogenanntes Hartz IV), Grundsicherung im Alter, Gesundheit, Behinderung sowie Probleme mit Krankenkassen oder bei Erwerbsminderung gezählt.

749 Anliegen wurden in 2016 abgeschlossen. Bei 15,6 Prozent der abgeschlossenen Fälle konnte der Bürgerbeauftragte dem Anliegen tatsächlich abhelfen. Hinzu kommen 27,2 Prozent, bei denen die erfragte Information gegeben werden konnte. Bei 17 Prozent der Fälle wurde die Angelegenheit an die zuständige Stelle direkt weitergeleitet (8,5 Prozent) bzw. der Bürger an die zuständige Stelle verwiesen (8,5 Prozent). Somit haben in mehr als 60 Prozent der Anliegen die Menschen unmittelbar die erwartete Unterstützung und Hilfe erfahren. Bei 32,8 Prozent der Anliegen konnte der Bürgerbeauftragte dem Problem nicht unmittelbar abhelfen. Er prüfte aber den Sachverhalt und erläuterte den Bürgerinnen und Bürgern das Handeln der Verwaltung.

 

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Jahresbericht 2016 anschauen.

v.l. Landtagspräsident Christian Carius und Bürgerbeauftragter Dr. Kurt Herzberg
v.l. Landtagspräsident Christian Carius und Bürgerbeauftragter Dr. Kurt Herzberg

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