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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Suedlink Planfeststellungsverfahren: Bürger sollen Beteiligungsrechte wahrnehmen

Rund zwei Wochen vor Ablauf der Frist ruft der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, die Thüringer Bürgerinnen und Bürger in den vom geplanten SuedLink betroffenen Gemeinden noch einmal dazu auf, sich an der Anhörung im Rahmen des Planfeststellungverfahren zu beteiligen.

„Im gesamten formalen Verfahren ist dies die wichtigste Möglichkeit, seine Einwände einzubringen“ so Herzberg. „Wenn diese Frist verstrichen ist, besteht kein Anspruch mehr darauf, dass Bedenken und Vorschläge im weiteren Verfahren beachtet werden müssen.“ Er habe es in der Vergangenheit häufig erlebt, daß den Betroffenen bei größeren Vorhaben erst mit Baubeginn wirklich bewusst wurde, was für Konsequenzen ein Projekt für sie nach sich zieht. Herzberg weiter: „Den oft wütenden oder verzweifelten Bürgerinnen und Bürger, die sich dann Hilfe suchend an mich wenden, kann ich zu diesem Zeitpunkt leider nur noch sagen, dass die Gelegenheit für rechtlich wirksame Einwände vorbei ist.“

Die Anhörung sei ein wichtiges Element der Demokratie, so Herzberg weiter. Gerade bei umstrittenen Infrastrukturmaßnahmen sei der Ausgleich der unterschiedlichsten Interessen von elementarer Bedeutung für die Akzeptanz eines Vorhabens. Dies setze aber eine rege Beteiligung am Diskurs voraus. Die im Verfahren vorgesehene öffentliche Antragskonferenz findet coronabedingt nicht statt. Stattdessen erfolgt das Verfahren schriftlich. Die Frist für Stellungnahmen läuft bereits am 19. März ab.

Stellungnahmen müssen schriftlich eingereicht werden, alle Informationen dazu finden sich unter www.netzausbau.de/leitungsvorhaben unter dem Punkt „Fristen“.

 

Strommast
Bild: Klaas Hartz / pixelio.de

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