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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Kind sitzt auf dem Fußweg, Kopf gebeugt, Schulranzen steht daneben

    Unterrichtsausfall - auch in Thüringen ein großes Problem

    Foto: Anne Garti/pixelio.de
  • Auto liegt auf Dach, Feuerwehr und Krankenwagen stehen daneben

    Ehrung für Lebensretter

    Foto: Erich Kasten
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Suedlink Planfeststellungsverfahren: Bürger sollen Beteiligungsrechte wahrnehmen

Rund zwei Wochen vor Ablauf der Frist ruft der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, die Thüringer Bürgerinnen und Bürger in den vom geplanten SuedLink betroffenen Gemeinden noch einmal dazu auf, sich an der Anhörung im Rahmen des Planfeststellungverfahren zu beteiligen.

„Im gesamten formalen Verfahren ist dies die wichtigste Möglichkeit, seine Einwände einzubringen“ so Herzberg. „Wenn diese Frist verstrichen ist, besteht kein Anspruch mehr darauf, dass Bedenken und Vorschläge im weiteren Verfahren beachtet werden müssen.“ Er habe es in der Vergangenheit häufig erlebt, daß den Betroffenen bei größeren Vorhaben erst mit Baubeginn wirklich bewusst wurde, was für Konsequenzen ein Projekt für sie nach sich zieht. Herzberg weiter: „Den oft wütenden oder verzweifelten Bürgerinnen und Bürger, die sich dann Hilfe suchend an mich wenden, kann ich zu diesem Zeitpunkt leider nur noch sagen, dass die Gelegenheit für rechtlich wirksame Einwände vorbei ist.“

Die Anhörung sei ein wichtiges Element der Demokratie, so Herzberg weiter. Gerade bei umstrittenen Infrastrukturmaßnahmen sei der Ausgleich der unterschiedlichsten Interessen von elementarer Bedeutung für die Akzeptanz eines Vorhabens. Dies setze aber eine rege Beteiligung am Diskurs voraus. Die im Verfahren vorgesehene öffentliche Antragskonferenz findet coronabedingt nicht statt. Stattdessen erfolgt das Verfahren schriftlich. Die Frist für Stellungnahmen läuft bereits am 19. März ab.

Stellungnahmen müssen schriftlich eingereicht werden, alle Informationen dazu finden sich unter www.netzausbau.de/leitungsvorhaben unter dem Punkt „Fristen“.

 

Strommast
Bild: Klaas Hartz / pixelio.de

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