Information: Rentner, die bisher keine Energiepreispauschale erhalten haben, können diese bis 30.06.2023 noch beantragen!
Alle Rentner die zum Stichtag 01.12.2022 einen Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatten, haben im Dezember 2022 die sog. Energiepreispauschale in Höhe von 300 €ausgezahlt bekommen.
Rentnerinnen und Rentner, die trotz bestehenden Anspruchs noch keine Energiepreispauschale erhalten haben, können bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Dieser ist bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, über welche Rentenzahlstelle die regelmäßige Rentenzahlung erfolgt.
Weiterführende Informationen und Antrag: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2022/energiepreispauschale/epp_formular.html