Zum Hauptinhalt springen
print-header
  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.

Panzerstraßen auf privatem Grund Bürgerbeauftragter trifft die Staatssekretäre des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Als die Nationale Volksarmee ihre Panzerstraßen in den 80-er Jahren angelegt hat, gab es keine rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen den Verlauf der Straße zu wehren. Nach dem Ende der DDR und nach der nunmehr wirksamen Zuordnung von Grundstücken zu den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern ziehen sich heute viele dieser ehemaligen Panzerstraßen über Privatgrund. Häufig sind Äcker und Felder davon betroffen. Manche dieser Straßen werden als Wanderwege, andere als Abkürzungen von ortskundigen Autofahrern benutzt, die meisten dienen dem landwirtschaftlichen Verkehr. Nun haben die Eigentümer des Bodens, über den die ehemaligen Panzerstraßen verlaufen, plötzlich eine Verkehrssicherungspflicht, die sie eigentlich nicht haben wollen – schließlich hatten sie keine Einspruchsmöglichkeit, als die Panzerstraßen seinerzeit über ihr Grundstück gebaut wurden.

Wie kann man also dieser Verkehrssicherungspflicht entgehen? Gibt es einen Anspruch auf Rückbau der Straßen? Können die Panzerstraßen in öffentliche Straßen umgewidmet werden, um damit eine Unterhaltung durch die zuständige Gebietskörperschaft zu erreichen?

Diese komplexe Thematik gelangte über ein konkretes Anliegen zum Bürgerbeauftragten. Dies nahm Dr. Kurt Herzberg bei einem Treffen mit den beiden Staatssekretären des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Susanna Karawanskij und Torsten Weil auf die Gesprächsagenda Neben grundsätzlichen Themen der Zusammenarbeit waren die Fragen um „Panzerstraßen“ das inhaltliche Kernthema des Austauschs. Der Bürgerbeauftragte warb dafür, dass hier grundlegende Klärungen gefunden werden, die nicht nur bei dem individuellen Anliegen der Familie, die sich an den Bürgerbeauftragten gewendet hatte, helfen. Es müsse berücksichtigt werden, dass wohl faktisch jede Panzerstraße über mehrere Flurstücke mit unterschiedlichen Eigentümern läuft. Eine öffentliche Widmung habe in der Regel nicht stattgefunden, so dass der tatsächliche Wege- bzw. Straßencharakter rechtlich nicht abgebildet ist. Außerdem betrifft diese Problematik eine Vielzahl von vergleichbaren Straßen in den neuen Ländern, sodass auch eine über Thüringen hinaus gehende Initiative zur Klärung der Sachlage und zum weiteren Umgang damit wünschenswert wäre.

Staatssekretärin Karawanskij und der Bürgerbeauftragte vereinbarten bei dem Gespräch konkret für die darauffolgende Woche einen gemeinsamen Ortstermin mit der betroffenen Familie im Landkreis Gotha.

Bild: Büro des Bürgerbeauftragten

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten