Jahreskonferenz der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten der Länder in Mainz
Die Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten der Bundesländer traf sich am 16. und 17. Mai 2019 zu ihrer jährlichen Arbeitstagung in Mainz. Das Treffen diente der intensiven Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch der Bürgerbeauftragten aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
In der Aussprache standen unter anderem aktuelle Fragestellungen bezüglich der Rundfunkbeitragszahlungen für Nebenwohnungen im Mittelpunkt. Hier fordert die Arbeitsgemeinschaft im Nachgang zum Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli 2018 eine klare Regelung in der Rechtsanwendung für Ehepaare mit zwei Wohnsitzen. Dazu erklärte Thüringens Bürgerbeauftragter, Dr. Kurt Herzberg: „Es schadet letztlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, wenn der Sinn der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch eine spitzfindige Auslegung für Ehepaare in sein Gegenteil verkehrt wird.“
Die Bürgerbeauftragten berieten außerdem über die Datenschutzgrundverordnung, die Fortentwicklung des Petitionsrechts und Einzelfragen zur Sozialgesetzgebung. Hier thematisierte Dr. Herzberg die unterschiedliche Handhabung der Sozialämter hinsichtlich der Anrechnung des Bayerischen Landespflegegeldes bei der Berechnung von Leistungen nach dem SGB XII. Herzberg wörtlich: „Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige in bayerischen Heimen, die SGB XII-Leistungen von Thüringer Sozialämtern erhalten, das Ihnen zukommende Bayerische Landespflegegeld an die Thüringer Kommunen auszahlen müssen, während der Zimmernachbar, der seine Leistungen vom Sozialamt in Bayern bekommt, die 1.000 EUR behalten kann. Hier sehe ich ein echtes Problem der Gleichbehandlung bei der Anwendung von Bundesrecht. Ich fordere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales dringend auf, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.“
Die Bürgerbeauftragten der Länder begrüßten darüber hinaus die schleswig-holsteinische Bundesratsinitiative zur Entlastung der Kinder von den Kosten der Pflege für ihre Eltern. Bisher werden die Kinder von Pflegebedürftigen im Rahmen des Elternunterhalts zur Deckung der Heimkosten bei der stationären Pflege mit herangezogen. Für andere Leistungen der Sozialhilfe, wie zum Beispiel die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, gilt aber, dass eine Kostenbeteiligung der Kinder erst erfolgt, wenn das Jahreseinkommen über 100.000 EUR liegt. Genau diese Einkommensgrenze soll künftig auch für die stationäre Pflege gelten, wenn eine Erstattung der Heimkosten beim Sozialamt beantragt wird. Die Initiative geht u.a. zurück auf einen Vorschlag der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten aus dem Jahr 2017.
Zum Foto: Von links: Matthias Crone, Bürgerbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen, Dennis Bunge, Stellvertreter der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Barbara Schleicher-Rothmund, Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Hermann J. Linn, Stellv. Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz, Samiah El Samadoni, Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Jost Claßen, Stellvertreter des Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, Volker Schindler, Bürgerbeauftragter des Landes Baden-Württemberg