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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Information: Wechsel zu modernen Messeinrichtungen – digitale Stromzähler nicht immer verlässlich

Mit einem Anliegen, das den Verbraucherschutz betrifft, bekam es der Bürgerbeauftragte unlängst zu tun. Einem Bürger ging es um den aktuell angelaufenen Tausch der Stromzähler. Zurzeit werden nämlich die alten - analogen - Stromzähler Stück für Stück durch digitale Stromzähler (= moderne Messeinrichtung) ersetzt. Dieser Wechsel ist vom Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende so vorgesehen. Wenn ein digitaler Stromzähler zusätzlich mit einem Kommunikationsmodul (sog. Smart-Meter-Gateway) versehen ist, handelt es sich um ein sog. „intelligentes Messsystem“, das Datenübertragung ermöglicht und zu dessen Einbau bestimmte Haushalte verpflichtet sind.

Allerdings hatten in den vergangenen Jahren Studien Hinweise darauf geliefert, dass elektronische Stromzähler einen zum Teil deutlich höheren Verbrauch messen als er tatsächlich stattfindet. Auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse wurde unter Leitung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eine Arbeitsgruppe mit der Untersuchung beauftragt. Der Bund der Energieverbraucher beteiligte sich an dieser Arbeitsgruppe.

Zudem hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit unanfechtbarem Eil-Beschluss vom 04.03.2021, Az. 21 B 1162/20, den Einbau intelligenter Messsysteme einstweilen gestoppt, und zwar mit der Begründung, dass die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Die Geräte seien, so das Gericht, hinsichtlich der Erfüllung der im Messstellenbetriebsgesetz (MessbG) und in Technischen Richtlinien normierten Interoperabilitätsanforderungen nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zertifiziert. Diese Messsysteme könnten auch nicht zertifiziert werden, weil sie die Interoperabilitätsanforderungen nicht erfüllten. Dass sie den Anforderungen der Anlage VII der Technischen Richtlinie TR-03109-1 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen, reiche jedenfalls nicht.

Insofern besteht hier aktuell für alle Verbraucher eine gewisse Unsicherheit. Zur Klärung entsprechender Fragen und für eine Beratung zu der Thematik können Sie sich an die Verbraucherzentralen (https://www.verbraucherzentrale.de) wenden. Weitere Infos dazu auch hier.

verschiedene Euroscheine vor einem Stromzähler
Foto: Thorben Wengert/PIXELIO

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