Information: Härtefallfonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung – zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen kritisieren Ausgestaltung
Den Bürgerbeauftragten erreichten in der letzten Zeit Beschwerden im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Härtefallfonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung.
Vor allem die zur DDR-Zeit geschiedenen Frauen kritisierten die aus ihrer Sicht zu hohen Anspruchsvoraussetzungen, um eine Leistung aus dem Härtefallfonds zu erhalten. Besonders der Umstand, dass die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aktuell nicht mehr als 830 Euro netto (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) betragen darf sowie die Stichtagsregelung (geboren vor dem 2. Januar 1952), gaben den Betroffenen Anlass zur Kritik.
Die betroffenen Frauen führten aus, dass man jahrzehntelang für dieses Anliegen gekämpft habe mit dem Ergebnis, dass nun viele aufgrund der hohen Hürden bei den Anspruchsvoraussetzungen keine Leistung aus dem Härtefallfonds bekämen.
Da es sich bei der Ausgestaltung des Härtefallfonds um eine politische Entscheidung handelt, kann der Bürgerbeauftragte den Betroffenen leider nicht direkt weiterhelfen. Diese müssten ihre Wünsche und Anregungen vielmehr an die politisch Verantwortlichen herantragen. Dies kann zum Beispiel mittels einer Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.
Hintergrund:
Im November 2022 hat der Bund durch die Freigabe entsprechender Haushaltsmittel und die Errichtung einer Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler („Härtefallfonds“) die Voraussetzungen geschaffen, den Anteil des Bundes von 2.500 Euro pro berechtigter Person zur Auszahlung zu bringen.
Im Rahmen einer Öffnungsklausel hatten die Länder die Möglichkeit, der Härtefall-Stiftung beizutreten. Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, die ihren Beitritt erklärt haben, allerdings unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Ausgabeermächtigung im Landeshaushalt 2024. Zum Bundesanteil der Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro kämen bei Anspruchsberechtigung dann jeweils weitere 2.500 Euro an Landesmitteln hinzu. Die Zahlung für die Berechtigten würde sich damit auf eine Gesamtsumme von 5.000 Euro erhöhen.
Antragsberechtigt sind die zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen unter folgenden Voraussetzungen:
Die Personen sind vor dem 2. Januar 1952 geboren UND haben am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung von insgesamt weniger als 830 Euro netto (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) bezogen.
UND
wurden nach mindestens zehnjähriger Ehe nach DDR-Recht geschieden und haben in der Ehe mindestens ein Kind erzogen.
Verfahren zum Erhalt der Zahlung:
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen.
Bei Fragen zum Härtefallfonds und der Antragstellung können Sie sich direkt an die Stiftung wenden:
Ansprechpartner:
Stiftung "Härtefallfonds"
Telefon-Hotline: 0800/7241634 (montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr)
Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum;
E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de
Bei Rückfragen zum Thema können Sie sich auch an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden.