Wiederaufbau nach Hochwasser 2013: Behörde kann Auszahlungsfrist aus dem Aufbauhilfefonds verlängern
Ein kleines mittelständisches Unternehmen war 2013 unmittelbar vom Hochwasser betroffen. Der Gesamtschaden belief sich auf eine sechsstellige Summe. Zur Behebung der Schäden aus der Hochwasserkatastrophe wurde den betroffenen Bürgern ein Zuschuss gemäß der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie über die Gewährung von staatlichen Zuwendungen aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder für ein „Aufbauhilfeprogramm zur Unterstützung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen Freier Berufe sowie zur Beseitigung von Schäden an wirtschaftsnaher Infrastruktur infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen“ gewährt.
Allerdings gestaltet sich das Verfahren zur Auszahlung des Zuschusses für die Betroffenen mitunter sehr bürokratisch. Denn die Auszahlung der bewilligten Geldleistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage bezahlter und im Original vorgelegter Rechnungen und Zahlbelege. Durch diese Regelung müssen die Betroffenen praktisch in Vorkasse gehen.
Im konkreten Fall verfügten die Betroffenen jedoch nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um die Gesamtschäden zunächst auf eigene Kosten zu beheben. Sie konnten nur kleinere Mängel in Eigenleistung repariert werden, die sie aus dem laufenden Geschäftsbetrieb finanzierten. Dies hatte zur Folge, dass sie bisher nur etwa ein Drittel der genehmigten Aufbauhilfe in Anspruch nehmen konnten. Nun stellte sich das Problem, dass nach Mitteilung des Zuwendungsgebers Auszahlungen gemäß der o.g. Richtlinie nur noch bis zum 30. Juni 2016 möglich seien. Die Bürger wandten sich daraufhin mit der dringenden Bitte um Unterstützung an den Bürgerbeauftragten, da eine vollständige Reparatur der Hochwasserschäden nach eigenen Angaben noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde, aber ohne den Zuschuss aus dem Aufbauhilfefonds kaum durchführbar sei.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Der Bürgerbeauftragte wandte sich umgehend an das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft und schilderte die dringende Angelegenheit der Bürger. Weiter bat er um Prüfung, ob hier angesichts der Einzelfallumstände eine Verlängerung der Auszahlungsfrist möglich ist.
Das Ministerium bestätigte die in der Richtlinie zum Aufbauhilfeprogramm festgesetzte Frist. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzministeriums sei es jedoch in begründeten Ausnahmefällen abweichend von der Richtlinie möglich, die Fristen zur Auszahlung der Mittel der Aufbauhilfe um bis zu drei Jahre zu verlängern. Diese Entscheidung läge allerdings im jeweiligen Ermessen der Bewilligungsbehörde.
Der Bürgerbeauftragte empfahl den Betroffenen, schnellstmöglich einen entsprechenden Antrag bei der Bewilligungsbehörde, der Thüringer Aufbaubank, zu stellen, um den drohenden Fristablauf abzuwenden. Zwei Wochen später teilten die Bürger glücklich mit, dass eine Fristverlängerung bis zum 26. Mai 2018 von der Behörde genehmigt wurde. Damit sei letztendlich auch der Wiederaufbau ihres Unternehmens gesichert.
(Stand: Juli 2016)