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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Thüringer Radwege und „Mängelmelder“ nicht immer in bestem Zustand – Bürgerbeauftragter erreicht kurzfristige „Reparatur“

Thüringen ist mit einer Vielzahl von Radwegen und abwechslungsreichen Landschaften ein attraktives Ausflugsziel für viele Radfahrerinnen und Radfahrer. Insgesamt verfügt der Freistaat über ein modernes Radwegenetz mit einer Gesamtlänge von 13.000 km, das gerne von Touristen genutzt wird.

Aber nicht nur Gäste aus dem In- und Ausland, sondern vor allem Thüringer Bürger nutzen das breite Angebot als Schul- oder Arbeitsweg sowie in der Freizeit. Gerade sie sind auf einen durchgängig guten Zustand der Radwege angewiesen, um ihr Ziel zu erreichen. Doch nicht immer sind die Wege in einem solchen Zustand, der ein ungehindertes Befahren ermöglicht.

Den Bürgerbeauftragten erreichte daher das Anliegen eines Bürgers, der darauf aufmerksam machte, dass an einem von ihm häufig befahrenen Radweg Büsche und Äste in den Weg hineingewachsen seien. Mit seinem Anliegen verfolgte er einen entsprechenden Rückschnitt des Buschwerks durch die zuständige Kommune. Seine Versuche, dies der Kommune direkt mitzuteilen, waren mit deren Hinweis auf Nichtzuständigkeit gescheitert.


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Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte verwies den Bürger in diesem Zusammenhang auf den Service des Mängelmelders, welcher Bürgern die Möglichkeit gibt, auf Mängel an Radwegen des Thüringer Radwegenetzes hinzuweisen. Denn um den Radfahrerinnen und Radfahrern ein sicheres und komfortables Befahren des Thüringer Radwegenetzes ermöglichen zu können, muss dieses regelmäßig überprüft werden. Oft sind Kommunen bzw. das Land aber aus Zeit- und Kostengründen selbst nicht in der Lage, den Ist-Zustand laufend zu kontrollieren und alle Schäden zu erfassen. Daher ist jede Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger willkommen. Hindernisse auf einem Radweg, eine falsche oder fehlende Wegweisung, ein schlechter Wegebelag oder Schäden an wegbegleitender Infrastruktur können mit Hilfe des Mängelmelders unkompliziert verortet und beschrieben werden. Die eingegangene Meldung wird sodann direkt an die zur Mängelbehebung zuständige Stelle weitergeleitet.

Der Service steht online unter www.radroutenplaner.thueringen.de/maengelmelder zur Verfügung oder kann direkt von unterwegs mit dem Smartphone über die mobile Seite www.radroutenplaner.thueringen.de/mmtMobil genutzt werden.

Als der Bürger das Programm sodann nutzen wollte, musste er jedoch feststellen, dass eine Verortung des mangelhaften Radweges auf dem Lageplan nicht möglich war. Er wandte sich daraufhin wieder an den Bürgerbeauftragten. Dieser setzte sich sofort mit der zuständigen Stelle in Verbindung und wies auf die Problematik hin. Durch den Hinweis des Bürgerbeauftragten konnte so tatsächlich ein technischer Fehler im Kartenmaterial aufgespürt und auch sehr schnell behoben werden

Darüber hinaus setzte sich der Bürgerbeauftragte in diesem Fall auch dafür ein, dass der vom Bürger geforderte Rückschnitt der auf den Radweg hineinwachsenden Büsche durch die zur Mängelbehebung zuständige Stelle durchgeführt wurde. Somit wurde das Anliegen des Bürgers zu seiner Zufriedenheit erledigt und die Sicherheit des Radweges wiederhergestellt.

 

Weitere Informationen zum Thema „Radroutenplaner und Mängelmelder Thüringer Radnetz“

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