Arbeit für die Thüringer Energie- und Green Tech Agentur
Beim Bürgerbeauftragten klingelte das Telefon – am anderen Ende der Leitung war ein besorgter Bürger: „Mein Heimatort und ein Nachbardorf wurden bisher mit Fernwärme versorgt. Nun hat die Firma die Versorgung gekündigt, so dass wir ab Juni keine Fernwärme mehr beziehen können. Und wir müssen die teilweise älteren Gebäude gewissermaßen ‚Hals über Kopf‘ auf andere Heiz-Optionen umrüsten. Dabei kommen hier aber nur Flüssiggas und Öl in Frage!“ Der Bürger beschrieb die Notlage und beklagte nicht nur die dadurch entstehenden Kosten, sondern auch, dass diese Entwicklung vor Ort den Klimaschutz-Plänen der Bundesregierung zuwiderlaufe. Seine Unzufriedenheit darüber wollte er nun beim Bürgerbeauftragten „loswerden“, verband mit seinem Anruf aber auch die Hoffnung, dass der Bürgerbeauftragte das Genannte „an höherer Stelle“ anbringe.
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Lösungsansatz und Ergebnis
Da es gesetzliche Aufgabe des Bürgerbeauftragten ist, Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung (= Thüringer Behörden) zu beraten und zu unterstützen, wurde dem Bürger erläutert, dass der Bürgerbeauftragte auf die Entscheidung des privaten Energieversorgungsunternehmens keinen Einfluss nehmen könne.
Gleichwohl hätte das Anliegen des Bürgers aktueller nicht sein können, denn es traf zeitlich genau zusammen mit den politischen Auseinandersetzungen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Damit verfolgt die Bundesregierung ihr Ziel, die Wärmeerzeugung in Deutschland klimaneutral zu gestalten, also möglichst ohne fossile Energieträger. Der Bürgerbeauftragte wies den Bürger deshalb auf die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Thüringer Energie- und Green Tech Agentur (ThEGA) hin. Diese bietet alle Leistungen zur Förderung des Klimaschutzes und der Energiewende aus einer Hand – von der Erstberatung (auch von Privaten und Kommunen) sowie der Erstellung von Machbarkeitsstudien bis hin zur Fördermittelberatung und dem Vermitteln von Fachwissen. Im Auftrag der Landesregierung tritt sie für eine zukunftsfähige Energieversorgung im Freistaat ein. Die ThEGA ist eine Tochter der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen). Sie agiert vorwettbewerblich und ist Mitglied im Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V.
Bei der sog. „Wärmewende“ unterstützen soll im Übrigen noch eine weitere geplante Reform: das noch in der Ausarbeitung befindliche Wärmeplanungsgesetz. Damit soll der Bund die Länder verpflichten können, eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Die Länder sollen diese Aufgabe an die Kommunen delegieren können, da diese über mehr Informationen in dem Bereich verfügen. Eine kommunale Wärmeplanung würde also eine langfristige Strategie für die Wärmeversorgung einer Kommune entwickeln und wäre damit ein wichtiges Instrument, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich auf lokaler Ebene umzusetzen.
Die ThEGA schreibt hierzu auf ihrer Internetseite:
„Anders als Strom kann Wärme nicht beliebig weit transportiert werden. Sie sollte möglichst dort erzeugt werden, wo sie gebraucht wird: in den Kommunen selbst.
Die kommunale Wärmeplanung ermöglicht es, die Wärmeversorgung in einem bestimmten Gebiet – unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und Potenziale –langfristig zu planen und zielgerichtet umzusetzen. Sie ist damit ein zentrales Instrument, um die Wärmewende auf lokaler Ebene zu gestalten und einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.“
In Thüringen gibt es für Kommunen zwar (Stand: Juni 2023) noch keine gesetzliche Pflicht, einen Wärmeplan zu erstellen. Dass es jedoch sehr sinnvoll sein kann, auf kommunaler Ebene abgestimmt einheitlich vorzugehen, macht das Anliegen des Bürgers exemplarisch deutlich. Die ThEGA unterstützt bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne, hilft beim Einbinden notwendiger Partner und berät zu Fördermitteln, so dass perspektivisch voraussichtlich eine Menge Arbeit auf die Agentur zukommen wird.
Mit dem Hinweis auf die dortigen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten konnte dem Bürger eine hilfreiche Auskunft gegeben werden.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.
Stand: 8/2023