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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Vollsperrung Kreisverkehr – Reine Willkür?

Eine Bürgerin hatte sich wegen der vierzehntägigen Vollsperrung eines Kreisverkehrs in ihrem direkten Wohnumfeld mit der Bitte um Unterstützung an den Bürgerbeauftragten gewandt. Die Vollsperrung sei für sie nicht nachvollziehbar, da es doch Alternativen hierfür gebe. Zudem müssten Bürger, die diesen Kreisverkehr sonst regelmäßig nutzen würden, nun weitreichende Umleitungen in Kauf nehmen, was nicht zuletzt mit Blick auf die aktuellen Benzinpreise aus ihrer Sicht wirtschaftlich eine Zumutung und insoweit nicht vertretbar sei. Sie erhoffte sich Hilfe vom Bürgerbeauftragten hier eine Veränderung im Sinne der Bürger zu erreichen.

Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte nahm hierauf umgehend Kontakt mit dem örtlich zuständigen Straßenverkehrsamt auf und schilderte die vorgetragene Problematik. Die Behörde erläuterte, aus welchen Gründen die Vollsperrung erfolgt und dass und warum diese im konkreten Fall letztlich auch alternativlos sei, sodass die getroffene verkehrsrechtliche Anordnung in Form der Vollsperrung des Kreisverkehrs nachvollziehbar wurde.

Die Bürgerin bedankte sich herzlich für das Agieren des Bürgerbeauftragten und konnte die Entscheidung des Straßenverkehrsamtes, welche ihr der Bürgerbeauftragte ausführlich erläuterte, in Anbetracht der jetzt gegebenen Transparenz besser annehmen.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: Juni 2023

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