Skip to main content
print-header
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.
zurück zur Auswahl

Schutz eines Bodendenkmals

Die Bewohner eines Ortes, in dem sich Überreste einer mittelalterlichen Befestigungsanlage befinden, hatten sich an den Bürgerbeauftragten gewandt. Die Gemeinde hatte kürzlich zuvor eine Sitzgelegenheit an diesem Bodendenkmal aufgestellt, um Wanderern Möglichkeit zur Rast zu geben. Die Anwohner sahen durch die Bank und ihre Nutzung aber den Denkmalschutz der mittelalterlichen Anlage beeinträchtigt und informierten die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt. Da diese, nach der Wahrnehmung der Anwohner, über einen längeren Zeitraum jedoch nicht tätig geworden war, baten sie den Bürgerbeauftragten um Unterstützung.

Lösungsansatz und Ergebnis

Das Thüringer Denkmalschutzgesetz definiert eine Vielzahl von Sachen, Sachgemeinschaften und Sachteilen als schützenswerte Denkmale. Von Bodendenkmalen spricht man in Bezug auf Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) oder tierischen oder pflanzlichen Lebens (paläontologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren. Wie alle anderen Denkmale auch sind Bodendenkmale zu erhalten, wobei der Denkmalschutz dafür sorgen soll, dass Denkmale nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder gar zerstört werden.

Im dargestellten Fall nahm der Bürgerbeauftragte direkt Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde auf und bat seinerseits um eine Überprüfung des Sachverhalts. Daraufhin wurde die Behörde tätig und führte einen Ortstermin mit allen einbezogenen Fach- und Vollzugsbehörden durch. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Aufstellen der Sitzgelegenheit in diesem konkreten Fall tatsächlich einen Eingriff in das Bodendenkmal darstellte. Die Gemeinde entfernte die Bank vom Bodendenkmal und stellte sie an anderer Stelle auf.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2022

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Die nächsten Termine und Sprechtage

No news available.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten