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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

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  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
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Kein barrierefreier Zugang zur Arztpraxis

Ein Bürger hatte sich im Namen und Interesse von älteren und gehbehinderten Besuchern einer Arztpraxis an den Bürgerbeauftragten gewandt. Er beklagte das Fehlen eines Personenaufzugs und damit das Fehlen eines barrierefreien Zugangs zu dieser wohl viel besuchten Praxis. Zwar existierte natürlich eine Treppe, aber diese war für gehbehinderte Menschen ein unüberwindbares Hindernis. Der Bürger hatte bereits Erkundigungen eingeholt, wie ein solcher Aufzug aussehen und an welcher konkreten Stelle er eingerichtet werden könnte und erhoffte sich nun bei der Umsetzung Unterstützung vom Bürgerbeauftragten.

Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte wertschätzte das Engagement des Bürgers, riet ihm aber, zunächst erst einmal mit dem Eigentümer des Hauses, in dem sich die Arztpraxis befindet, das Gespräch zu suchen. Außerdem machte der Bürgerbeauftragte auf Möglichkeiten einer Förderung des Bauvorhabens durch das Thüringer Barrierefreiheitsprogramm aufmerksam.

So hat der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen eine eigene Förderrichtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Freistaat initiiert. Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm - kurz ThüBaFF - wird zusammen mit der Thüringer Aufbaubank umgesetzt und ist zum 01.12.2021 in Kraft getreten. Förderziel der Richtlinie ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und vorhandene Barrieren zu reduzieren.

Nach dem Programm können Menschen mit Behinderung, Unternehmen aber auch Gemeinden einen Zuschuss zur Verbesserung der Barrierefreiheit erhalten. Über die inhaltlich breit angelegte Richtlinie können beispielsweise Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen, von Fahrzeugen, aber auch von Informations- und Kommunikationstechnologien gewährt werden. Gefördert werden können so z.B. Umbaumaßnahmen der Wohnung als auch der barrierefreie Zugang zu Spielplätzen und Wanderwegen. Die digitale Barrierefreiheit von Internetseiten gehört ebenso zum Förderumfang wie die barrierefreie Kommunikation durch leichte Sprache oder Schulungen rund um das Thema Barrierefreiheit. Dabei sind Zuschüsse von bis zu 80 % möglich.

Leider waren bereits drei Monate nach Start des Programms aufgrund der sehr hohen Nachfrage die bereitgestellten Mittel erschöpft. Allerdings ist geplant, das Programm mit Unterstützung des Bundes zu verstetigen, so dass eine Förderung bald wieder möglich sein soll.

Der Bürger bedankte sich sehr und fühlte sich mit diesen Informationen hinreichend ausgerüstet, in das Gespräch mit denen zu treten, die für eine mögliche Umsetzung seiner Idee, die Verantwortung tragen.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2022

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