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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

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  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

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Legitimierung einer Wohnnutzung von Wochenendhäusern

Ein Bürger hatte sich im Zusammenhang mit Fragen zur Wohnnutzung seines Hauses an den Bürgerbeauftragten gewandt. Zu DDR-Zeiten waren die Gebäude der kleinen Siedlung als Wochenendhäuser genehmigt worden und wurden nun als Wohnhäusern genutzt. Zwar sei seinerzeit von den Projektverantwortlichen die Zusage gegeben worden, dass eine Dauerwohnnutzung möglich sei, allerdings sah inzwischen die betreffende Stadt mit Blick auf die Außenbereichslage der errichteten Häuser die Dauerwohnnutzung als problematisch an.

Der Versuch, die hier bestehende Problematik mittels einer Außenbereichssatzung zu lösen, war bereits gescheitert. Da alle dort Betroffenen jedoch die dauerhafte Wohnnutzung dieser Grundstücke erreichen wollten, hatte einer der Anwohner den Bürgerbeauftragten um Unterstützung dahingehend gebeten, eine für die Anwohner verbindliche und auf Dauer angelegte Lösung zu finden. Denn aus seiner Sicht waren sämtliche Infrastruktureinrichtungen (Trinkwasser, Abwasser, Strom, Müllabfuhr) vorhanden bzw. würden bestens funktionieren.

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Lösungsansatz und Ergebnis

Bei den anschließenden Recherchen des Bürgerbeauftragten stellte sich heraus, dass der Stadtrat der betreffenden Stadt zwischenzeitlich eine Bauleitplanung auf den Weg gebracht hatte, die mittlerweile auch beschlussreif vorlag - dies auch mit Ziel, für die betreffenden Grundstücke Baurecht zu schaffen und damit die bereits seit Jahrzehnten praktizierte Wohnnutzung zu legalisieren.

Voraussetzung für das Zustandekommen dieser Bauleitplanung war es allerdings, dass sich die von dieser Planung begünstigten Grundstückseigentümer an den erforderlichen Erschließungskosten beteiligen. Da dies bislang aber von den Anwohnern kategorisch abgelehnt worden war, wurde auch die Planung nicht dem Stadtrat zur Entscheidung gebracht.

Zur weiteren Lösungssuche wurde ein Gesprächstermin mit den Anwohnern und Vertretern der Stadt - moderiert durch den Bürgerbeauftragten - vereinbart. Im Rahmen dieses Gespräches wurde den Bürgern zunächst einmal erläutert, dass die von der Stadt bereits auf den Weg gebrachte Bauleitplanung einen großen „Glücksumstand“ für sie darstellt. Denn auch wenn sich die Bürger nach Verabschiedung der Bauleitplanung entweder über Erschließungsverträge oder – soweit diese nicht zustande kommen sollten – über Erschließungsbeiträge an den Kosten für die Erschließung beteiligen müssten, so würden ihre Grundstücke doch eine große Wertsteigerung erfahren.

Dies war für die Bürger nachvollziehbar. Allerdings monierten die anwesenden Bürger, dass ihnen hinsichtlich der von ihnen verlangten Kostenbeteiligung jegliche Transparenz hinsichtlich der Angemessenheit und nicht zuletzt die „Augenhöhe“ bei den Gesprächen mit den Verantwortlichen der Stadt fehle. Auch dies konnte im Rahmen des Gespräches mit den Anwohnern thematisiert und letztlich ausgeräumt werden. Insbesondere konnten den Bürgern nochmals die für sie bestehenden Optionen ausführlich erläutert und Fragen hierzu geklärt werden.

Im Ergebnis des Gespräches bestand bei den Anwohnern Einigkeit darüber, dass sie – trotz der erwartbaren Erschließungskosten – großes Interesse an der vorliegenden Bauleitplanung und insbesondere an einer Beschlussfassung des Stadtrates hierüber haben. Die weiteren Schritte wurden verabredet, so dass die Bürger aufgrund der ihnen dann vorliegenden Informationen nun in der Lage waren, eine Entscheidung hinsichtlich der Art der von ihnen verlangten Kostenbeteiligung zu treffen. Somit konnte die Bauleitplanung letztlich auf den Weg gebracht werden.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2021

 

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