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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Achtung Rechtsabbieger! – Neues Ampelsignal zum Schutz für Fußgänger

Den diesjährigen Tag der offenen Tür des Thüringer Landtags nutzte eine aufmerksame Bürgerin, um dem Bürgerbeauftragten direkt ein Anliegen vorzutragen. Sie berichtete, dass sich an einer vielbefahrenen 4-spurigen Straße eine Grundschule, eine Gemeinschaftsschule und ein Kindergarten befänden. Große Sorge bereite ihr hierbei nun, dass auf dem Weg zur Schule viele Kinder die Fußgängerampel an einer Kreuzung dieser Straße nutzen würden, um die rechtsabbiegende Straße zu überqueren. Allerdings sei hier für die rechtsabbiegenden Autofahrer auf Grund des Sichtwinkels zur Ampelanlage nicht erkennbar, dass auch die Fußgänger „grün“ haben. 

Deswegen setzte sich die Bürgerin dafür ein, dass die rechtsabbiegenden Autofahrer gesondert auf die querenden Fußgänger hingewiesen werden. Denn gerade die jüngsten Verkehrsteilnehmer brauchten die Unterstützung und auch die besondere Aufmerksamkeit der übrigen Verkehrsteilnehmer.

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Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte nahm Kontakt mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt auf und regte eine Prüfung der örtlichen Verkehrssituation durch die Fachbehörde an. 

Diese prüfte Vorort die Situation im Bereich der betreffenden Fußgängerfurt. Im Ergebnis konnten die von der Bürgerin vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit der Fußgänger durch die Autofahrer an diesem Punkt nachvollzogen werden. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde die Anbringung eines zusätzlichen Gelbblinksignals zugesagt, welches die Rechtsabbieger sowohl während der Fußgängergrünzeit als auch kurze Zeit danach auf die bevorrechtigten Fußgänger hinweist. Dieses Signal werde direkt auf die Sichtachse des Rechtsabbiegers ausgerichtet. 

Die Bürgerin zeigte sich über das Ergebnis sehr erfreut. „Es hat geklappt…das Signal soll noch vor Schulbeginn angebracht werden. Vielen herzlichen Dank für den Einsatz des Bürgerbeauftragten!“ äußerte sie gegenüber einer Mitarbeiterin des Bürgerbeauftragten.

Pünktlich zu Beginn des neuen Schuljahres wurde das neue Signal dann tatsächlich in Betrieb genommen.

 

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